Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

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Unsere Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, des Innern, des Kirchen- 
und Schulwesens und der Finanzen sind mit der Vollziehung der gegenwärtigen Verord- 
nung beauftragt. 
Gegeben Schloß Friedrichshafen, den 22. Juni 1876. 
Karl. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten: 
Mittnacht. 
Der Minister des Innern: 
Sick. 
Der Minister des Kirchen= und Schulwesens: 
Geßler. 
Der Finanz-Minister: 
Renner. 
Auf Befehl des Königs: 
der Kabinets-Chef: 
Gärttner. 
Versügung des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens, betreffend die an der polytechnischen 
Schule in Stuttgart abzuhaltende malhematisch-nalurwisseuschaftliche Vorprüfung für 
Ingenienre. Vom 23. Juni 1876. 
Unter Beziehung auf §. 2 Abs. 2 der K. Verordnung vom 22. d. M., betreffend 
Abänderungen der K. Verordnung vom 4. November 1872 über die Staatsprüfungen 
im Banfache, wird hinsichtlich der von den Kandidaten des Ingenieurfachs an der poly- 
technischen Schule zu erstehenden mathematisch-naturwissenschaftlichen Vorprüfung, nach 
Rücksprache mit den betheiligten Ministerien und im Einverständnisse mit denselben, 
hiemit Nachstehendes verfügt.
	        
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