Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

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der Vorstand und die Hauptlehrer der Thierarzneischule, 
der Vorstand der Weinbauschule; 
bei den technischen Unterrichtsanstalten: 
der Verwaltungsbeamte, sowie die ordentlichen Professoren der polytechnischen Schule, 
der Vorstand und die Hauptlehrer der Baugewerkeschule; 
bei der Kunstschule: 
der Vorstand und die ordentlichen Professoren; 
bei den Gelehrten= und Realschulen: 
die Ephoren und Professoren an den niederen evangelisch-theologischen Seminarien, 
die Vorstände und Hauptlehrer, einschließlich der Kollaboratoren, an den Gymnasien, 
Lyzeen und Realanstalten, an den Latein-, Real-, Bürger= und Elementarschulen; 
bei den Lehrerbildungsanstalten: 
der Vorstand und Hauptlehrer der Turnlehrerbildungsanstalt, 
die Vorstände und die Hauptlehrer der Schullehrerseminarien, 
der Vorstand des Lehrerinnenseminars; 
bei den Erziehungshäusern des Staats: 
die Oberinspektoren und Oekonomieverwalter der Waisenhäuser, 
der Vorstand der Taubstummen= und Blindenanstalt; 
b) Sammlungen des Staats: 
der Oberbibliothekar, die Bibliothekare, der Sekretär und die Kanzlisten der öffentlichen 
Bibliothek, 
die Konservatoren des Naturalienkabinets, 
die Inspektoren der Kupferstichsammlung und der Staatssammlung vaterländischer 
Kunst= und Alterthumsdenkmale. 
E. Departement der Finanzen: 
die Staatshauptkassiere, Staatskassenkontroleure und Staatskassenbuchhalter, 
die Kameralverwalter und Kameralamtskassiere, sowie der Vorstand des Hauptsteuer- 
amts Stuttgart, 
die Hochbauinspektoren, 
die Forstmeister, die Revierförster und der Holzverwalter, 
die Verwalter, Kassiere und Inspektoren bei dem Berg-, Hütten= und Salinenwesen,
	        
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