Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

345 
31. 
Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 30. August 1876. 
Inhalt. 
Verfligung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens, betreffend eine Revision der organischen Bestimmungen der 
polytechnischen Schule. Vom 21. August 1876. 
  
versügung des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens, betreffend eine Revision der organischen 
Hestimmungen der polytechnischen Schule. Vom 21. August 1876. 
Nachdem die mittelst der Ministerial-Verfügung vom 16. April 1862 (Reg. Blatt 
S. 109 ff.) bekannt gemachten, durch Ministerial-Verfügung vom 18. Juli 1870 (Reg.= 
Blatt S. 339 ff.) modifizirten beziehungsweise ergänzten organischen Bestimmungen der 
polytechnischen Schule in Stuttgart infolge der weiteren Ausbildung der auf dieselbe 
vorbereitenden Lehranstalten und der damit zusammenhängenden Abtrennung der mathe- 
matischen Abtheilung des Polytechnikums einer durchgreifenden Revision unterworfen 
worden sind, werden, zufolge Höchster Genehmigung Seiner Königlichen Majestät 
vom 18. d. M., in Nachstehendem neue organische Bestimmungen für das Polytechnikum 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Diese Bestimmungen treten mit dem Beginn des 
bevorstehenden nächsten Schuljahrs — 1. Oktober d. J. — in Wirksamkeit, vorbehältlich 
der in den ersten Tagen dieses Schuljahrs auf Grund der bisherigen Organisation noch 
einmal abzuhaltenden technischen Maturitätsprüfung. 
Stuttgart, den 21. August 1876. 
Geßler.
	        
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