Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

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Bei den periodisch zu wiederholenden Prüfungen sind im allgemeinen die in 8. 3 
gegebenen Vorschriften zu befolgen; doch dürfen alsdann solche Abweichungen der An- 
gaben der Waage von der Richtigkeit noch als zulässig angesehen werden, welche durch 
eine Zulage von höchstens 200 Gramm ausgeglichen werden können. Ebenso darf die 
Empfindlichkeit hierbei als genügend betrachtet werden, wenn eine Veränderung der Be- 
lastung im Betrage von 200 Gramm noch eine ersichtliche Veränderung der Angaben 
des Zeigers hervorruft. 
Die Aufstellung der Neigungswaagen für Eisenbahn-Passagiergepäck darf nur in 
solchen Räumen oder in solchen gesonderten Raumabtheilungen erfolgen, in welchen keine 
anderen Abwägungen als die von Eisenbahn-Passagiergepäck stattfinden. 
S. 6. 
Eichgebühren. 
Für die Eichung und Stempelung einer Neigungswaage für Eisenbahn-Passagier- 
gepäck sind zu berechnen: 
bis zur größten Tragfähigkeit von 250 Kilograuzm 10900 MA 
bei einer gößeren Tragfähigkeit 1,50 = 
Eine Berichtigung solcher Waagen durch die Eichungsanstolt findet nicht statt. 
Für die Prüfung ohne Stempelung ist zu berechnen: 
bei Waagen bis zur größten Tragfähigkeit von 250 Kilogramm. . 0,80 M. 
bei Waagen von größerer Tragfähigkeitt.. 1910 
S. 7. 
Für den Eichschein ist folgendes Formular zu benutzen: 
Eichschein Nla. Nummer 
Für Neigungswaagen zu Eisenbahn-Passagiergepäck. 
Für 
sind nachfolgend angegebene reni nachdem sie innerhalb der nach S. 
des Erlasses vom . .. .. . . 187. . zulässigen Abweichungen vorschrifts- 
mäßig richtig befunden worden sind, geeicht und de beigemerkten taxmäßigen Gebühren 
berechnet worden.
	        
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