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Diese Eintragungen beziehen sich:
a) auf die Bekanntmachung des wahren Namens der Urheber von Schriftwerken, Ab-
bildungen, Kompositionen, dramatischen und dramatisch-musikalischen Werken, welche
anonym oder pseudonym erschienen oder aufgeführt worden sind,
b) auf die Anmeldung des rechtzeitigen Erscheinens vorbehaltener Uebersetzungen,
J0) auf die Anmeldung früher ertheilter Privilegien.
S. 2.
Die Eintragsrolle wird bei dem Stadtrath zu Leipzig geführt. Die Eintragsscheine,
Auszüge aus der Eintragsrolle und alle sonstigen, die Eintragung betreffenden Verfü-
gungen werden unter der Unterschrift des Stadtraths zu Leipzig ausgefertigt.
S. 3.
Wer eine Eintragung in die Eintragsrolle verlangt, hat seinen Antrag schriftlich
oder zu Protokoll bei dem Stadtrath in Leipzig zu stellen. Wird der Antrag schriftlich
gestellt, so muß die Echtheit der Unterschrift des Antragstellers gerichtlich oder notariell
beglaubigt sein.
Der Vorlegung der Schriftwerke 2c. oder der Urkunden, auf welche die nachgesuchte
Eintragung sich bezieht, bedarf es nicht.
S. 4.
Die Eintragsrolle wird in zwei gleichlautenden Exemplaren nach dem anuliegenden
Formular A. geführt. Das eine Exemplar wird unter sicherem Verschluß gehalten,
das zweite Exemplar ist zur öffentlichen Einsicht auszulegen.
Die eingehenden Anträge 2c., sowie die erlassenen Verfügungen werden in einem
Aktenstücke vereinigt.
Zu der Eintragsrolle wird ein alphabetisches Register nach dem Formular B. in
einem Exemplar geführt.
. 8. 6.
Dem Antragsteller wird eine Bescheinigung über die erfolgte Eintragung (Eintrags-
schein) nur auf besonderes Verlangen ertheilt. Die Eintragsscheine sind nach dem
Formular C. auszustellen.