Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1877. (54)

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tekanntmachung der Ministerien des Innern und der Finanzen, betreffend den Haudelsvertrag mit 
Italien. Vom 16. Mai 1877. 
Nachstehende Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 30. April dss. Is., betreffend 
die von italienischer Seite erklärte Kündigung des Handelsvertrags zwischen dem Zoll- 
verein und Italien vom 31. Dezember 1865 (Reg. Blatt 1866 S. 129) wird zur allge- 
meinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 16. Mai 1877. 
Sick. Renner. 
Bekanutmachung. 
Nach einem zwischen den Regierungen Italiens und Deutschlands neuerdings ge- 
troffenen Abkommen wird die von italienischer Seite erklärte Kündigung des Handels- 
vertrages zwischen dem Zollverein und Italien vom 31. Dezember 1865 und des Schiff- 
fahrtsvertrages zwischen dem Norddeutschen Bunde und Italien vom 14. Oktober 1867 
erst mit dem 1. Januar 1878 in Wirksamkeit treten. 
Bis dahin bleiben die erwähnten Verträge in Kraft. 
Berlin, den 30. April 1877. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Hofmann. 
gekanntmachung des Gberamts Spaichingen, betreffend die veränderte Klasseneintheilung der 
" Gemeinde Schörzingen. Vom 23. Mai 1877. 
Durch Erkenntniß der unterzeichneten Stelle vom 14. d. Mts. ist die Gemeinde 
Schörzingen in Folge nachhaltigen Rückgangs der Bevölkerung unter die Normalzahl 
von eintausend Einwohnern in Gemäßheit des §. 2 des Verwaltungs-Edikts, der Ver- 
fügungen des Ministeriums des Innern vom 14. April 1829 und vom 1. Mai 1849
	        
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