Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1877. (54)

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nung vom 28. September 1875 die Befugniß ertheilt worden ist, denjenigen ihrer Zög- 
linge giltige Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen 
Militärdienst auszustellen, welche eine im Beisein eines Regierungs-Kommissars abgehal- 
tene Entlassungsprüfung, für welche das Reglement von der Aufsichtsbehörde'’genehmigt 
ist, wohl bestanden haben. 
Berlin, den 9. April 1877. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
E ck. 
Bekanntmachung. 
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 22. März d. J. (Seite 161)*) wird in der 
Anlage ein Nachtragsverzeichniß solcher höheren Lehranstalten veröffentlicht, welche nach 
§. 90 Theil I. der deutschen Wehrordnung vom 28. September 1875 zur Ausstellung 
giltiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen 
Militärdienst berechtigt sind. 
Berlin, den 26. September 1877. ç 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Eck. 
Nachtrags-Verzeichniß 
solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gilliger Zeugnisse 
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährige-freiwilligen 
Militärdienst berechtigt sind. 
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur 
Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung genügt. 
a. Gymnasien. 
I. Königreich Preußen. I Provinz Hannover. 
Das Gymnasium zu Norden (bisher Ptoghnaium, 
Probinz Brandenburg. « Verzetgmß vom 19. Januar 1876 — 
Das Humboldt's-Gymnasium zu Berlin. unter B. a. I. 8.). 
  
*) Reg. Blatt v. 1877 S. 53.
	        
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