Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1877. (54)

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Gemeinde-Eichungsämter.  s.  Eichwesen.
Gemeindenund  Amtskörperschaften.  Deren  Besteuerungsrechte.  (Gesetz  v.  23.  Juli  1877.)  198.
Ermächtigung  der  Stadtgemeinde  Stuttgart  zu  Erhebung  örtlicher  Abgaben  von  Bier,
Fleisch  und  Gas.  (K.  Verordnung  vom  22.  Oktober  1877.)  221.
Verfügung  der  Ministerien  des  Innern,  des  Kriegswesens  und  der  Finanzen  vom
14.  Mai  1877,  betreffend  die  Vollziehung  derjenigen  Bestimmungen  des  Reglements  vom
5.  Oktober  1854  über  die  Verpflegung  der  Rekruten,  Reservisten,  Invaliden  und  Landweyrmänner
  bei  Einziehungen  und  Entlassungen,  welche  sich  auf  die  Verpflichtung  der  Gemeinden
beziehen,  den  einbeorderten  Mannschaften  die  zuständigen  Marschgebührnisse  vorschußweise
zu  zahlen.  113.

Gewerb  ebetrieb  der  Ausländer  im  Umherziehen.  Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern
vom  19.  September  1877.  217.  Verfügung  der  Ministerien  des  Innern  und  der  Finanzen
vom  29.  November  1877,  betreffend  die  Ausführung  des  Titels  III  der  deutschen  Gewerbeordnung
  vom  21.  Juni  1869  über  den  Gewerbebetrieb  im  Umherziehen.  244.

der  Pfandleiher,  Rückkaufshändler  und  Trödler.  (Verfügung  des  Ministeriums  des
Innern  vom  15.  November  1877.)  238.

Gewichte  und  Maße.  Verfügung  sämmtlicher  Ministerien  vom  13.  Dezember  1877,  betreffend

abgekürzte  Maß=  und  Gewichtsbezeichnungen.  267.
S.  auch  Eichwesen.

Grenzsteueramts-Errichtung  an  der  Eisenbahnstation  Westerstetten.  (Verfügung  des  Finanzministeriums
  vom  12.  April  1877.)  36.

Gundelsheim  Amtsnotariat.  Auflösung  desselben.  (Verfügung  des  Justizministerliums  vom
23.  Februar  1877.)  25.

Hand  elsvertrag  zwischen  dem  Zollverein  und  Italien.  s.  Italien.

Harmonie-Gesellschaft  inHeilbronn.  Verleihung  der  juristischen  Persönlichkeit  an  dieselbe.
(Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern  vom  20.  April  1877.)  63.

Hilfskassen.  Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern  vom  23.  Juli  1877,  betreffend  die  Ausführung
  des  Reichsgesetzes  vom  7.  April  1876  über  die  eingeschriebenen  Hilfskassen.  147.

Bekanntmachung  vom  gleichen  Tage,  betreffend  die  periodischen  Uebersichten  über  den

Stand  der  eingeschriebenen  Hilfskassen.  154.

Hohenentringen  O.  A.  Herrenberg.  Aufhebung  des  Fideicommißverbands  des  Ritterguts  Hohenentringen.
  (Bekanntmachung  der  Civilkammer  des  Kreisgerichtshofs  Tübingen  vom
28.  Februar  1877.)  30.

J.
Italien.  Kündigung  des  Handelsvertrags  zwischen  dem  Zollverein  und  Italien.  (Bekanntmachung
der  Ministerien  des  Innern  und  der  Finanzen  vom  16.  Mai  1877.)  141.