Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1878. (55)

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Rotizbuch-. 
III. Abfertigung des Ausgangsamts. 
Der richtige Ausgang anderseits bezeichneter Waaren wird mit folgenden Bemerkungen bescheinigt: 
a) in Betreff des Verschlusses: 
b) in Bezug auf Gattung und Menge der Waaren: 
Dieser Deklarationsschein berechtigt nur dann zur zollfreien Wiedereinfuhr der barin genannten Waaren, 
wenn dieselben bis zum . . . .bei dem .. Amt zu Eeeintreffen. 
den.. 187 
Amt. 
(Unterschrift.) Für den Ausgang. 
(Unterschrift.) 
Abfertigung bei dem Wiedereingangsamt. 
Die zu vn1 rirn gehörigen Kolli indan mmit unverletztem 
Vershsse heer eingeiroffen und sodann heute mit Begleitschein ! NVr. auf das 
überwiesen worden. 
, den 187 
Amt. 
(Unterschrift.) 
(NB. Diese Rubrik ist nur dann auszufüllen, wenn die Ueberweisung nach §. 12, 2. Abs. an 
ein Amt im Innern zur Schlußabfertigung stattfindet.) 
V. Shlußabsertigung ! beim Erledigungsamt. 
1. Dieser Deklarationsschein ist an .¼#Ebgegeben und in das Notizbuch unter 
Nr. . eingelragen. 
2. Revisionsbefund 
5 in Betreff des Verschlusses: 
b) hinsichtlich der Gattung und Menge der Waaren: 
Nach abnohy) des Verschlusses sind hierauf die Waaren in freien Verkehr gesetzt worden. 
. den 187 
Amt. 
(Unterschrift.)
	        
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