Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1878. (55)

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wenn dieselbe am 1. Juli 1876 begonnen hat, die Rechnung am 31. März 1879, wenn sie 
am 1. Juli 1877 begonnen hat, am 31. März 1880 abzuschließen; bei einer zweijährigen 
Rechnungsperiode, die am 1. Juli 1877 begonnen hat, hat der Rechnungsabschluß am 31. März 
1879, wenn sie am 1. Juli 1878 beginnt, hat derselbe am 31. März 1880 zu erfolgen. 
Die Etats für Verwaltungen, deren Rechnungen in mehrjährigen Perioden gestellt 
werden, und bei denen am 1. Juli 1878 eine neue Rechnungsperiode beginnt, haben bei 
zweijährigen Rechnungsperioden einen Zeitraum von 1 Jahr und 9 Monaten, bei drei- 
jährigen Rechnungsperioden einen Zeitraum von 2 Jahren und 9 Monaten zu umfassen. 
Die unter Ziffer 3 litt. a bis c für die Entwerfung der neunmonatlichen Etats 
ertheilten Vorschriften finden auch auf die auf einen Zeitraum von 1 Jahr und 9 Monaten 
beziehungsweise 2 Jahren und 9 Monaten zu entwerfenden Etats entsprechende Anwendung. 
Stuttgart, den 31. Mai 1878. Sick. 
Verfügung des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens, betreffend die am Polytechnikum in 
Stuttgart abzuhaltende mathematisch-naturwisseuschaftliche Vorprüfung für Ingenieure. 
Vom 28. Mai 1878. 
Mit Rücksicht auf den Termin für den Antritt des einjährigen Freiwilligendienstes 
beim K. Militär wird, nach Rücksprache mit den mitbetheiligten Ministerien und im 
Einverständniß mit denselben, hiemit Nachstehendes verfügt: 
S. 1. 
Die am Polytechnikum in Stuttgart abzuhaltende mathematisch-naturwissenschaftliche 
Vorprüfung für Ingenieure findet erstmals im Oktober 1878 statt, wird aber von da an 
jedes Jahr in der zweiten Hälfte des Monats Juli abgehalten und je unter näherer An- 
gabe des Termins im Staatsanzeiger besonders ausgeschrieben. 
S. 2. 
  
Die Meldungs-Eingaben mit den erforderlichen Belegen sind im laufenden Jahre vor 
dem 1. Juli, künftig je vor dem 1. Juni des Prüfungsjahrs bei der Direktion einzureichen. 
8. 3 
Der 8. 1 Abs. 1 und 8. 3 Satz 1 der Verfügung des Ministeriums des Kirchen- 
und Schulwesens vom 23. Juni 1876, betreffend die an der polytechnischen Schule in 
Stuttgart abzuhaltende mathematisch-naturwissenschaftliche Vorprüfung für Ingenieure, 
ist hienach abgeändert. 
Stuttgart, den 28. Mai 1878. Geßler. 
Gedruckt bei G. Hasselbrink. (Chr. Scheufele.) 
 
	        
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