Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1878. (55)

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trag der von einhundert Kilogramm ungeschrotenen Malzes für die Gemeinde zu erheben- 
den Steuer auf zwei Mark fünfzig Pfennig festgesetzt. 
Unsere Staatsminister des Innern und der Finanzen sind mit der Vollziehung 
dieser Verordnung beauftragt. 
Gegeben Stuttgart, den 26. Februar 1878. 
Karl. 
Mittnacht. Renner. Geßler. Sick. Wundt. 
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Ergänzung und 
Berichtigung des erzeichnisses solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung giltiger 
Zengnisse über die wissenschaftliche Lefähignng für den einjährig-freiwilligen 
Militärdienst berechtigt sind. Vom 21. Juni 1878. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzleramte in Nr. 24 des Centralblattes für 
das Deutsche Reich erlassene Bekanntmachung vom 6. Juni 1878, betreffend die Ergänzung 
und Berichtigung des Verzeichnisses solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung 
giltiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen 
Militärdienst berechtigt sind, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 21. Juni 1878. 
Der Staatsminister des Innern: Der Chef des Kriegsdepartements: 
Sick. Wundt. 
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Berechtigung der Real- 
Lehranstalt von F. H. Petri zu Lübeck zur Ausstellung giltiger Zeugnisse über die wissen-
	        
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