Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1878. (55)

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schaftliche Befähigung für den einjährig= freiwilligen Militärdienst GVerzeichniß vom 
23. Jannar 1878 Seite 50 f. unter C. b. Nl. 18) mit Ostern dieses Jahres erloschen ist. 
Berlin, den 6. Juni 1878. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretun: 
Eck. 
Verfügung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Verlegung des Stations- 
ortes eines Bezirksfeldwebels. Vom 28. Juni 1878. 
Im Anschlusse an die Verfügung vom 10. Februar 1873 (Regierungsblatt von 1873 
Nro. 5 S. 45) wird hiemit bekannt gemacht, daß der Stationsort des Bezirksfeldwebels 
von Wildbad am 25. Juli d. J. nach Neuenbürg verlegt werden wird. 
Stuttgart, den 28. Juni 1878. 
Der Staatsminister des Innern: Der Chef des Kriegsdepartements: 
Sick. Wundt. 
Gekanntmachung des Oberamts Balingen, betreffend die veränderte Klasseneintheilung der Gemeinden 
gitz und Thieringen. Vom 20. Juni 1878. 
In Gemäßheit des §. 2 des Verwaltungs-Edikts und der Verfügungen des Ministeriums 
des Innern vom 14. April 1829 und. vom 1. Mai 1849, die Revision der Klassenein- 
theilung der Gemeinden betreffend, ist durch Erkenntniß der unterzeichneten Stelle vom 
heutigen Tage 
a) die Gemeinde Bitz wegen nachhaltiger Zunahme der Bevölkerung über die Normal- 
zahl von eintausend Einwohnern von der dritten in die zweite Klasse, 
  
*) Reg. Blatt pro 1878 S. 33.
	        
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