Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1878. (55)

211 
27. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Inhalt. 
Königliche Verordnung, betreffend den Wiederzusammentritt der vertagten Ständevrersammlung. Vom 5.November 1878. 
— Bekanntmachung der Civilkammer des K. Kreisgerichtshofs in Ellwangen, betreffend die Bestätigung des von 
den Freiherrn August und Ferdinand von König errichteten Familienstatuts. Vom 28. Oktober 1878. 
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 7. November 1878. 
Königliche Verordnung, betreffend den Wiederzusammentritt der vertagten Ständeversammlung. 
Vom 5. November 1878. 
Karl, von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums haben Wir den Wiederzusammentritt 
der vertagten Ständeversammlung 
auf Dienstag den 19. November d. J. 
bestimmt. 
Wir befehlen demnach, daß sich die Mitglieder beider Kammern an diesem Tage 
zur Eröffnung ihrer Sitzungen in Unserer Haupt= und Residenzstadt Stuttgart wieder 
versammeln. 
Gegeben Stuttgart, den 5. November 1878. 
Karl. 
Mittnacht. Renner. Geßler. Sick. Wundt.
	        
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