Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1878. (55)

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Bekanntmachung der Civilkammer des Areisgerichtshofs in Ravensburg, betreffend das Familien- 
statut der Grasen zu Erbach-Erbach und von Wartenberg-Roth. 
Vom 28. November 1878. 
Der Graf Franz Eberhard zu Erbach-Erbach und von Wartenberg-Roth hat 
unter dem 7. Mai 1877 ein Familienstatut errichtet, wodurch alle zu der vormaligen 
Standesherrschaft und dem nunmehrigen Rittergute Roth, O. A. Leutkirch, gehörenden 
Realitäten, sowie alle Gebäude, Güter und dinglichen Rechte, welche künftig von dem 
gräflichen Hause zu diesem Gute werden erworben werden oder bereits erworben sind, 
für ein nach den Grundsätzen der Linealerbfolge-Ordnung und nach dem Rechte der Erst- 
geburt unter den männlichen und, in deren Ermanglung, den weiblichen Nachkommen, 
welche von dem Vater des Stifters, dem Grafen Karl aus rechtmäßiger und ebenbürtiger 
Ehe abstammen, sich vererbendes Familienfideicommiß erklärt worden sind. 
Nachdem diesem Familienstatute nach genommener Rücksprache mit der K. Regierung 
für den Donaukreis unter dem Vorbehalt bereits erworbener Rechte Dritter die richter- 
liche Bestätigung ertheilt worden ist, wird dies hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
So beschlossen in der Civilkammer des K. Kreisgerichtshofs zu Ravensburg am 
28. November 1878. ç 
Der Vorsitzende: 
Obertribunalrath 
Probst. 
Die am 23. November 1878 zu Berlin ausgegebene Nummer 35 des Reichsgesetzblattes enthält: 
Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrath. Vom 21. No- 
vember 1878. 
Die am 5. December 1878 ausgegebene Nummer 36 enthält: 
Allerhöchster Erlaß, betreffend die weitere Berechtigung der Inhaber des Eisernen Kreuzes von 
1870/71 zum Bezuge der gesetzlichen Ehrenzulage. Vom 19. November 1878. 
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Wiederübernahme der Regierungsgeschäfte durch Seine Maje- 
stät den Kaiser. Vom 5. December 1878. 
Gedruckt bei G. Hasselbrint. (Chr. Scheufele).
	        
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