Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1878. (55)

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28. K. Verordnung, betreffend die Ermächtigung der Stadtgemeinde Crailsheim zur Erhebung einer 
örtlichen Verbrauchsabgabe von Bier. 17. 
— Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Ausbezahlung der Volksschullehrerge- 
halte durch die Gemeinde-, Stiftungs= und sonstige örtliche Kassen, sowie durch die K. Kameral- 
ämter. 10. 
— Berichtigung der auf S. 219 ff. des Regierungsblatts von 1874 abgedruckten K. Verordnung, 
betreffend die Gebühren der Notare, vom 7. Oktober 1874. 15. 
30. Mininisterien des Innern und des Kriegswesens. Bekanntmachung, betreffend 
das Verzeichniß der höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissen- 
schaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind; — deßgleichen der 
provisorisch berechtigten Anstalten. 18. 
Februar. 
4. Sämmtliche Ministerien. Bekanntmachung, betreffend die portopflichtige Correspondenz 
zwischen inländischen und schweizerischen Behörden. 38. 
18. Finanzministerium. Verfügung, betreffend die Errichtung eines Grenzsteueramts. 39. 
26. K. Verordnung,, betreffend die Ermächtigung der Stadtgemeinde Ravensburg zur Erhebung 
einer örtlichen Abgabe von Bier und Fleisch. 37. 
— K. Verordnun,, betreffend die Ermächtigung der Stadtgemeinde Tübingen zur Erhebung ei- 
ner örtlichen Abgabe von Bier. 135. 
27. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die 
Verkehrsanstalten. Verfügung, betreffend Abänderungen der inländischen Postordnung vom 
31. Dezember 1874. 39. 
— Ministerien des Innern und der Finanzen. Verfügung, betreffend die Außerkurs- 
setzung verschiedener Landes-Silber= und Kupfermünzen. 43. 
März. 
4. Civilkammer des K. Kreisgerichtshofs zu Hall. Bekanntmachung, betreffend die 
Bestätigung des von den Mitgliedern der Freiherrlichen Familie von Adelsheim binsichei des 
Ritterguts Wachbach O.A. Mergentheim, vereinbarten Stammgutserneuer statuts 
5. Justizministerium. Verfügung, betreffend die Ausführung des aie sssf errt 5 zwischen 
dem deutschen Reiche und Italien vom 31. Oktober 1871. 40. Berichtigung 48. 
12. K. Verordnung, betreffend die Ermächtigung ber Stadtgemeinde Ulm zu Erhebung einer ört- 
lichen Verbrauchsabgabe von Bier. 45. 
15. Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend die Verleihung der juristischen Per- 
sönlichkeit an das Frauenstift von Carl Möricke zu Neuenstadt an der Linde. 47. 
17. Königliche Verordnung, betreffend die Ermächtigung der Stadtgemeinde Weingarten zur 
Erhebung einer örtlichen Abgabe von Bier. 46.
	        
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