Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1878. (55)

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Hekanntmachung der CTivilkammer des fl. Kreisgerichtshofs zu Hall, betreffend die gestätigung des 
von den Mitgliedern der Freiherrlichen Familie von Adelsheim hinsichtlich des Nitterguts Wachbach, 
Oberamts Mergentheim, vereinbarteu Stammgutsernenerungsstatuts. Vom 4. März 1878. 
½. 
Mitgliederder Freiherrlichen Familie von Adelsheim, nämlich: 
1) Freiherr Adolf von Adelsheim, Großherzoglich Badischer Kammerherr, 
2) Freiherr Theodor von Adelsheim, Großherzoglich Badischer Hauptmann a. D., 
3) Freiherr Karl Oktavian Adelbert von Adelsheim, 
4) Freiherr Leopold von Adelsheim, K. Preuß. Major a. D., 
5) die zwei minderjährigen Söhne des Letzteren, Adelbert und Alfred von Adels- 
heim, vertreten durch ihren ad hoc bestellten Vormund, den K. Preuß. General- 
lieutenant a. D.: Alfred Freiherrn von Degenfeld, 
sämmtlich in Karlsruhe, haben in Gemeinschaft mit dem inzwischen verstorbenen Frei- 
herrn Philipp von Adelsheim in Wachbach unterm , ## ½ bezüglich des zum Stamm- 
gut der Freiherrlichen Familie von Adelsheim gehörigen, derzeit im Miteigenthum der 
vier erstgenannten Freiherren stehenden Ritterguts Wachbach, O. A. Mergentheim, ein 
St gutserneuer gsstatut errichtet, vermöge dessen in Folge des Ablebens eines 
Stammguttheilhabers dessen Stammgutsantheil auf seine nächsten Agnaten nach den 
Grundsätzen der Linealgradual-Erbfolge ohne Primogenitur übergehen, im Fall des Aus- 
sterbens des ganzen Mannsstamms der Freiherrlichen Familie von Adelsheim aber die 
vorhandenen weiblichen Familienglieder zur Erbfolge jnach landesgesetzlicher Ordnung 
berufen sein sollen. 
Nachdem man diesem Familienstatut heute, vorbehältlich der Rechte dritter, die ge- 
richtliche Bestätigung ertheilt hat, wird dies hiemit bekannt gemacht. 
Hall, den 4. März 1878. 
Diedermaligen lich 
Civilkammer des K. Kreisgerichtshofs: 
Hölderlin. 
Berichtigung eines Druckfehlers. 
In der Verfügung des K. Justizministeriums vom 5. März in Nro. 4. muß es auf Seite 41, 
zweite Linie von oben, statt „Auslieferungsvertrags“ heißen: „Auslieferungsantrags.“" 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink. (Chr. Scheufele.)
	        
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