Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1878. (55)

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II. Großherzogthum Hessen. 
Die Ntalschule zweiter Ordnung zu Offenbach, verbunden mit der Realschule erster Ordnung daselbst 
(bisher ebendaselbst unter B. b. IV. 9). 
# III. Großherzogthum Oldenburg. IV. Herzogthum Braumschweig. 
Die Realschule zu Varel. Die südtiche Nealschule zweiter Ordnung zu 
Braunschweig 
c. Pöhere Bürgerschuten, welche den Realschulen erster Grdnung in den ent- 
sprechenden Klassen gleichgestellt sind. 
Königreich Preußen. 
Die höhere Bürgerschule zu Marburg (bisher ebendaselbst unter C. a. aa. I. 43). 
C. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Entlassungsprüfung gefordert wird. 
a. Oeffentliche. 
aa. Höhere Bürgerschulen, welche nicht zu denjenigen unter B. c. gehören. 
Königreich Preußen. 
Die höhere Bürgerschule zu Oberhausen. 
b. Frivatanftalten. 
Königreich Preußen. 
Das Viktoria-Institut des Dr. Siebert Orüher Dr. Schmidt) zu Falkenberg i. M. (Verzeichniß vom 
19. Januar 1876 unter C. b. I. 3). 
1 Diese Anstalt hat keinen obligatorischen Unterricht im Latein. 
Bekanutmachung. 
Der Privat-Lehr= und Erziehungsanstalt des Dr. Julius Körner in Leipzig ist 
provisorisch gestattet worden, gültige Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung 
für den einjährig-freiwilligen Militärdienst auszustellen. 
Berlin, den 14. März 1878. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Eck.
	        
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