Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1879. (56)

314 
Gesetz, betreffend außerordentliche Bedürfnisse der Postverwaltung für 1879, 81. 
Vom 21. August 1879. 
Karl, von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums und unter Zustimmung Unserer 
getreuen Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt: 
Einziger Artikel. 
Zur Bestreitung des Aufwands für außerordentliche Bedürfnisse der Postverwaltung, 
nämlich 
1) zur Bestreitung des Mehraufwands bei Erbauung eines neuen Posthauses in 
Heilbronn, 
2) zum Ersatz an den Eisenbahnbaufonds für das ehemalige Landenberger'sche Haus 
in Ebingen und für die bauliche Einrichtung desselben, 
3) für die Einrichtung von Lokalen im früheren Postamtsgebäude in Tübingen behufs 
der Errichtung eines Stadtpostamts in demselben, 
4) für die Erweiterung der Dienstgelasse im Postamtsgebäude in Ulm durch einen 
Anbau, und 
5) für die Erstellung eines neuen Posthauses auf dem Platz bei dem Bahnverwaltungs- 
gebäude in Eßlingen, 
wird die Summe von 184,700 4 — Einhundert vier und achtzig Tausend Sieben- 
hundert Mark — bestimmt. Dieselbe ist den für den Bau von Eisenbahnen in der 
Finanzperiode 1879/81 verwilligten Mitteln zu entnehmen. 
Unsere Staatsminister der auswärtigen Angelegenheiten und der Finanzen sind 
mit der Vollziehung dieses Gesetzes beauftragt. 
Gegeben Schloß Friedrichshafen den 21. August 1879. 
Karl. 
Mittnacht. Renner. Geßler. Sick. Faber. 
Auf Befehl des Königs: 
Für den Kabinets-Chef 
Griesinger.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.