Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1879. (56)

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Bekannimachung des Ministerinms des Innern, bekreffend die Wechselseitige Lebensversicherungs 
anstalt Janus in Wien. Vom 24. März 1879. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge Allerhöchster Entschließung vo 
2. Mai 1878 die Wechselseitige Lebensversicherungsanstalt Janus in Wien zum Ge- 
schsftsbetrih in Württemberg in stets widerruflicher Weise allergnädigst zugelassen und 
hat der von dieser Gesellschaft zu ihrem Hauptagenten bestellte Kaufmann Karl Speth 
in Stuttgart nach Beibringung der erforderlichen Nachweise nunmehr die dießseitige Be- 
stätigung erhalten. 
Dieß wird unter dem Anfügen bekannt gemacht, daß der Hauptagent in allen zur 
gerichtlichen Entscheidung geeigneten Streitigkeiten zwischen der genannten Anstalt und 
den württembergischen Einlegern, welche sich auf den Geschäftsbetrieb des Janus beziehen, 
vor den württembergischen Gerichten Namens der Anstalt Recht zu nehmen und zu ge- 
ben hat. 
Stuttgart, den 24. März 1879. 
  
  
  
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Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele.)
	        
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