Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1881. (58)

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5) für Verfügungen und Entscheidungen desselben in den Fällen des Art. 8 Abs. 4, bezo- 
Art. 10 und 21, Art. 55 und 63 Abs. 1, 64, 68 Abs. 3, 69, 86, 133 Abs. 4, 11 
des Berggesetztzss 5P5 bis 200 4 
6) bei der Abweisung oder Jurückweisung v von Veschwerden Art. 176 des Berggesetzes) 1 
Beschwerden; 
7) für die Bestätigung der Statuten eines Knappschaftsvereins (Art. 151 Abs. 3) nichts- 
Nr. 12. Beschälpatent: 
1) für die Ertheilung eines solschen . .......10«-k" 
2) für die Uebertragung eines Patents auf einen Dritten . ......5««' 
Nr.13.Beschwerden(Rekurse,sofortigeBefchwerden2c.2c.)inSachendernichtstreitiAkn 
Gerichtsbarkeit, in Verwaltungsstrafsachen und in Verwaltungssachen, soweit nicht besondere Be- 
stimmungen getroffen sind und sofern nicht die Beschwerden auf privatrechtliche Verhältnisse zwischen 
dem Staat und den Beschwerdeführern oder auf Gegenstände der Dienstaufsicht, einschließlich del 
Disziplinarstrafsachen, sich beziehen: 
für deren Entscheidung, wenn dieselben als unzulässig oder unbegründet verworfen werdem, 
oder die Sportel nach den bestehenden Vorschriften einem Gegner auferlegt werden kanm, 
welcher die angefochtene Verfügung beantragt hat, kann angesetzt werden: 
bei einer Bezirksbehödddde ... 1 bis 10 # 
bei einer Mittelstelll 3 „ 20 * 
bei dem Oberlandesgericht, dem Verwaltungsgerichtshof eder einem Ministerium 4 
5 bis 50 
Anmerkungen: 
a) Wird die verworfene Beschwerde in einer höheren Beschwerde-Instanz für begründe 
erklärt, so ist die Sportel zurückzuerstatten. 
b) Ein Gesuch um Aufhebung einer Verfügung im Aufsichtswege wird einer Beschwerde 
gleichgeachtet. 
Zu vergleichen auch Strafbescheide und Verwaltungsrechtssachen. 
Branntwein s. Wirthschaften. 
Nr. 14. Bürgerrecht (Art. 15 des Bürgerrechtsgesetzes vom 4. Dezember 1833): 
bei der Aufnahme in dasselbe
	        
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