Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1881. (58)

148 
2) für die Ausstellung des Erlaubnißscheins zur Eheschließung von Ausländern (§. 38 des 
Reichsgesetzes vom 6. Februar 1870) 5 bis 15 -4 
3) Im Falle der Abweisung eines Gesuchs oder beie desen gJurůcknahme vor der Entscheidung 
bis zur Hälfte der betreffenden Sportel. 
Nr. 20. Eid: 
für die Abnahme eines außergerichtlichen Eides durch ein Gericht, deßgleichen für die 
Abnahme eines Privateides durch eine andere Staatsbehördde 2 bis 20 A 
Nr. 21. Eisenbahnbau und Betrieb: 
1) für die Erlaubniß an Privatunternehmer . .. 0öy0 bis 1000 * 
2) bei der Abweisung oder Zurückziehung eines Gesuchs bis zur Hälfte dieser Sportel, 
Höchstbetrag 300 6 
Entbindungsanstalten s. Krankenanstalten. 
Entlassungsurkunden s. Staatsangehörigkeit. 
Familien-Fideikommisse und Stammgüter s. Fideikommisse, Verträge. 
Familienverträge s. Verträge. 
Feldmesser und Markscheider. 
Prüfung und Bestellung s. Prüfungen. 
Feldmesserarbeit-Revisoren s. Revisoren. 
Nr. 22. Feuerversicherungs-Anstalten: 
1) für die Erlaubniß zum Eeschäftsbetrieb (Art. 10 des Gesetzes vom 19. Mai 1852, 
Reg. Blatt S. 122) . ....500big1000-! 
2) für die Zulassung von Statutenänderungen .J5 bis 50 „ 
3) bei der Abweisung oder Zurückziehung eines Gesuches Gif. 1 und 2) 5 bis 100 
Nr. 23. Feuerversicherungs-Verträge über in Württemberg befindliche bewegliche 
Gegenstände: 
für jedes Jahr der Versicherungsdauer und jedes angefangene Tausend der versicherten 
Sumenn 99090064 
mindestens 000
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.