Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1881. (58)

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a) wenn die Gewinne ganz oder theilweise in Geld bestehen . . . 7 vom Hundert, 
I#I) wenn die Gewinne nur in anderen Gegenständen als Geld bestehen, 
3 vom Hundert des planmäßigen Preises aller auszugebenden Loose, 
je mindesteens. .. . . . 3MA. 
Daneben ist die Accise für das Aussgielen! von 1 Cegenständen zu entrichten. 
2) im Falle der Abweisung eines Gesuchs oder dessen Zurücknahme vor der Entscheidung 
1 bis 30 + 
Lustbarkeiten s. Schaustellungen. 
Nr. 50. Märkte: 
1) für die Erlaubniß 
) zur Errichtung von Jahrmärkten ohne Viehmärkte, für jeden einzelnen Markt auf 
jedes Jahr der verwilligten Dauier .. . je I0 bis 30 MA 
b) zur Errichtung von Vieh- und anderen Spezialnärkten im Sinne des §. 70 der 
Gewerbeordnung, für jeden einzelnen Markt auf jedes Jahr der verwilligten Dauer 
je 5 bis 15 4+ 
c) zur Errichtung eines Frucht= oder Wochenmarktes, ohne Rücksicht auf die Zahl der 
einzelnen Märkte, auf jedes Jahr der verwilligten Dauier je 3 bis 5% 
4) zur Errichtung der vorgenannten (a—-) Märkte ohne Zeitgrenze, ohne Abzug einer 
früher bezahlten Sporteell der 20fache Betrag der Jahressportel; 
P) zur bleibenden Verlegung von Märkten irgend welcher Art: der Betrag der anzu- 
setzenden Errichtungssportel für ein Jahr ; 
2) bei der Genehmigung des Verkaufs geistiger Getränke auf einem Markte (Gew.-Ordn. 
8. 67 Abs. 2) s. Wirthschaften; 
3) bei der Abweisung oder Zurückziehung eines Gesuchs in den Fällen der Ziff. 1 die Hälfte 
der Errichtungssportel auf ein Jahr. 
Markscheiderprüfung s. Prüfungen. 
Nr. 51. Minderjährigkeitsdispensation. 
1) für die Gewährnnng 10 bis 200 4 
2) bei der Abweisung eines Gesuhsnn 10 bis 40 "„ 
Zu vergleichen auch Eheschließung.
	        
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