Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1881. (58)

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Mobiliarfeuerversicherung s. Feuerversicherungsverträge. 
Mühlenwasserwerke s. Wasserwerke und Anlagen, gewerbliche. 
Musikaufführungen s. Schaustellungen. 
Nr. 52. Namensänderung: 
1) für die Gewährung des Gesuchs, den Familiennamen ändern zu dürfen, 5 bis 50 M 
2) bei der Abweisung oder Zurückziehung des Gesuchs . . . 36bis 25, 
Naturalisationsurkunde s. Staatsangehörigkeit. 
Nr. 53. Notare, im matrikulirte: 
1) für die Bestellung eines solhen 30 
2) bei der Abweisung eines hierauf gerichteten Gesuchs bis zur pälfe dieses Betrags. 
Nr. 54. Orden: 
1) für die Erlaubniß, einen fremden Orden tragen zu dürfer 60 bis 120 = 
2) für die Einweisung in die Militärverdienstordenspension, von deren Jahresbetrag 
25 vom Hundert. 
Paßkarten s. Reisepässe. 
Pässe s. Reisepässe, Leichentransport. 
Nr. 55. Pfandleiher (einschließlich der Rückkaufshändler): 
1) für die Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb (§. 34 der Reichs-Gew.-Ord. nach dem Gesetz 
vom 23. Juli 1879, Reichs-Ges. Bl. S. 260) 10 bis 100 # 
2) im Falle der Versagung der Erlaubnißß.. 2 bis 20 „ 
s. auch Verfahren in Gewerbesachen. 
Nr. 56. Prüfungen: 
I. Es sind zu entrichten ohne einen besonderen Ansatz für das Zeugniß: 
1) für jede höhere oder niedere Staatsdienstprüfung, mögen deren zwei angeordnet oder 
mrr eine zu erstehen sein, von den Kandidaten des Justiz-, Regiminal= und Finanzfachs, 
des Bau-, Berg= und Forstfachs, sowie des Fachs der Verkehrsanstalten je 30 ## 
2) für die Staatsprüfung behufs Anstellung im ärztlichen Staatsdienst und für die Staats- 
prüfung in der Thierheillunde ... . je 30 .4 
3) für die von der Staatsbehörde vorgenommene Prufung ber Aandidaten der Theologie 30 7
	        
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