Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1881. (58)

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das Desinfektionsverfahren bezweckt, leicht zerstörbar ist, in der Regel eine gründliche Reinigung und 
FElüftung der Ställe, Entfernung des Düngers, Abschlämmen des Fußbodens und Uebertünchen der 
Wende, sowie der Stallgeräthschaften mit Kalk= oder Chlorkalkmilch. Daneben ist womöglich die Ent- 
vickelung von schwefeliger Säure oder von Chlorgas in den Ställen anzuwenden; die Entwickelung von 
shwefeliger Säure jedoch nur in den Fällen, in welchen nicht Chlorkalkmilch, sondern Kalkmilch zum 
schlämmen des. Fußbodens und zum Uebertünchen der Wände u. s. w. verwendet worden ist. 
Bei der Schwefelung werden 20 Gramm Schwefel auf 1 Kubikmeter Luftraum gerechnet. In 
größeren Ställen wird die erforderliche Menge Schwefel behufs der leichteren Verbrennung auf mehrere 
Gefäße vertheilt. Bei der Entwickelung von Chlorgas sind mindestens 5 Gramm frischer Chlorkalk und 
0 Gramm Salzsäure auf 1 Kubikmeter Luftraum zu rechnen. 
Die Ställe müssen bei der Ausräucherung wenigstens 8 Stunden lang möglichst dicht verschlossen 
und hinterher gut gelüftet werden. 
S. 10. 
Ist der Ansteckungsstoff seiner Natur nach schwer zerstörbar, so müssen neben der gründlichen 
Neinigung und Auslüftung der Ställe und neben der Entwickelung von schwefeliger Säure (§. 9 Ab- 
satz 2) oder von Chlorgas folgende strengere Maßregeln Platz greifen. 
1. Hölzerne Geräthschaften, hölzerne Raufen, Krippen und Bretterverschläge sind in dem vom 
beamteten Thierarzt für nöthig erachteten Umfange abzunehmen und aus dem Stalle zu entfernen. 
2. Nicht gepflasterter Fußboden muß, soweit er von den flüssigen Ausleerungen der kranken 
Tiere durchfeuchtet ist, abgegraben und an den trockenen Stellen durch Abstoßen der obersten Schicht 
gründlich gereinigt werden. Ist der Fußboden mit hohen Schichten Strohdünger bedeckt (wie in den 
Schafställen gewöhnlich der Fall ist), so ist das Abgraben nicht erforderlich. Schlechtes Pflaster und 
bölzerne Fußböden müssen aufgenommen, und alsdann die darunter befindliche, von den Exkrementen 
der kranken Thiere durchgefeuchtete Erde abgegraben werden. Das alte Material an Steinen kann nach 
Reinigung und Abschlämmen mit Kalkmilch, gesundes Holzwerk der Fußböden, in welches die Feuchtigkeit 
nicht tief eingedrungen ist, nach erfolgter Reinigung und Uebertünchen mit Chlorkalkmilch oder Bestreichen 
mit Karbolsäure wieder benutzt werden. Festes Pflaster wird mit heißem Wasser oder Lauge gereinigt 
und mit Kalk oder Chlorkalkmilch geschlämmt. 
3. Feste massive Wände werden mit Kalkmilch übertüncht. Von den Lehmwänden wird eine 
dickere oder dünnere Schicht, je nachdem sie defekt sind oder nicht, abgestoßen, worauf dieselben mit Kalk- 
milch bestrichen werden. Hölzerne Wände und feste Bretterverschläge werden mit heißer Lauge gereinigt 
und mit Karbolöl, Karbolsäurelösung mit Kalkmilch, Chlorkalkmilch oder auch mit Theer angestrichen. 
4 Ist die Oberfläche des Holzwerks stark zerrissen oder zerfasert, so ist dieselbe durch Abstoßen 
Giner genügend dicken Schicht zu glätten, bevor das Desinfektionsmittel aufgetragen wird. 
4. Decken, Balken, Säulen u. s. w. werden wie die aus gleichem Material bestehenden Wände 
behandelt. Fehlt im Stalle eine dichte Decke, und lagert über demselben auf den an Stelle der Decke 
dorhandenen Brettern, Stangen, Latten 2c. Rauhfutter oder Streumaterial oder Getreide, so muß eine 
arke Entwickelung von schwefeliger Saäure (§. 9 Absatz 2) oder von Chlorgas bei verschlossenen Oeff-
	        
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