Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1881. (58)

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ditcted. Chlorkoll und frischgebrannter Kalk sind besonders wirksam. Lagerstroh und Dünger von 
en Thieren muß verbrannt werden. 
Die von dem Fußboden des Stalles abgestoßene oder abgegrabene Erde ist, wie der Kadaver 
V. S. 14 der Hauptinstruktion), zu vergraben. 
. Blutige oder sonstige flüssige Abgänge werden verbrannt oder ebenfalls, wie die Kadaver, ver- 
Die von kranken Thieren benutzten Theile der Ställe sind nach Vorschrift des §. 10 dieser 
Instruktion zu desinfiziren. 
Zur Desinfektion der Hände, der Instrumente u. s. w. ist Karbolwasser oder eine Lösung von 
übermangansaurem Kali anzuwenden. 
Wuthkrankheit. 
.12 
Von wuthlranken oder seuchenverdächtigen Hunden benutzte Streu, Geräthschaften, Maulkörbe, 
Halsbänder und Hundehütten, — letztere soweit sie von Holz oder Stroh sind —, müssen verbrannt 
oder sonst vernichtet, die Stallutensilien anderer wuthkranker Hausthiere und die sonst mit solchen Thieren 
L Berührung gekommenen Gegenstände mit Seifenlauge oder siedendem Wasser gereinigt werden. 
Im übrigen erfolgt die Desinfektion nach den Bestimmungen im §. 9 dieser Anweisung. 
Zur Desinfektion der Hände, der Instrumente u. s. w. ist Karbolwasser oder eine Lösung von 
übermangansaurem Kali anzuwenden. 
Rotz. 
§. 13. 
Der Ansteckungsstoff ist lange Zeit wirksam und schwer zu zerstören. 
Stallungen und Räumlichkeiten, oder wenigstens diejenigen Theile derselben, in welchen rotz- 
lranle oder seuchenverdächtige Pferde gestanden haben, Krippen, Raufen, Tränkeimer und Geräthschaften, 
erner die Geschirre, Sättel und Decken, welche bei solchen Pferden benutzt worden sind, werden nach 
en Vorschriften in §§. 9 und 10 dieser Anweisung desinfizirt. Benutzte Putzlappen und Bürsten wer- 
en verbrannt, Striegeln ausgeglüht; werthvolle Lederhalfter können wie das Geschirr desinfizirt werden, 
alle anderen Halfter und die zum Anlegen benutzten Stricke werden verbrannt, ebenso die Gurten mit 
gepolsterten Kissen, die minderwerthigen Decken und Schabracken. 
4 Die Deichseln, an denen kranke oder seuchenverdächtige Pferde gearbeitet haben, werden mit 
siedendem Wasser abgebrüht und mit Karbolöl oder mit Chlorkalkmilch angestrichen. Das Kettenwerk 
an den Wagen, soweit es mit den kranken Pferden in Berührung gekommen ist, wird gleich den Halfter- 
letten u. s. w. ausgeglüht. 
» Zur Desinfektion der Hände, der Instrumente u. s. w. ist Karbolwasser oder eine Lösung von 
übermangansaurem Kali anzuwenden. 
Maul= und Klauenseuche. 
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Die Desinfektion auf dem Seuchengehöfte kann auf eine gründliche Reinigung der Ställe be- 
schränkt werden.
	        
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