Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1881. (58)

250 
Beschaffenheit der weichen Hirnhaut an den Seitentheilen und dem Grunde des Gehirns, sowie der 
harten Hirnhaut an den entsprechenden Theilen des Schödels festgestellt. 
Hieran schließt sich die Untersuchung der Blutleiter. 
Nachdem Größe und Gestalt des Gehirns geprüft worden sind, werden sofort die Seitenhöhlen 
des Gehirns eröffnet. 
Man ermittelt den Inhalt und die Ausdehnung der Seitenhöhlen, die Beschaffenheit ihrer 
Wandungen und der Adergeflechte, 
Ferner legt man eine Neihe glatter Schnitte durch die Halbkugeln des Großhi#ns, durch die 
gestreiften Körper, die Sehhügel, die Vierhügel, das kleine Gehirn und das verlängerte Mark und be- 
schreibt die Beschaffenheit dieser Theile. Dabei ist die Ausdehnung der dritten und vierten Hirnkammer 
zu berücksichtigen. 
Schließlich untersucht man, nachdem die harte Hirnhaut entfernt worden ist, die Knochen am 
Grunde und an den Seitentheilen des Schädels. 
§. 24. 
Hieran schließt sich die Untersuchung der auf den Gesichtsknochen liegenden Weichtheile, der 
Ohrspeicheldrüse, des Seh- und Gehörorgans. Nachdem ferner der Unterkiefer vom Oberkiefer entfernt 
worden ist, werden die Zähne, der harte und weiche Gaumen und die Schleimhaut der Backen gepruft. 
Dann wird der Oberkiefer der Länge nach und zwar dicht neben der Nasenscheidewand durchgesägt, die 
Nasenscheidewand herausgeschnitten und die Schleimhaut der Nasenhöhlen untersucht. 
Schließlich ist die etwa nothwendige Oeffnung der Stirn= und Oberkieferhöhlen, um deren 
Inhalt und Beschaffenheit zu ermitteln, und die genauere Untersuchung aller Kopfknochen auszuführen. 
§. 25. 
Die Untersuchung der Extremitäten hat im allgemeinen zu geschehen im Anschlusse an die anato- 
mische Anordnung der Theile und an etwa vorhandene, im einzelnen Falle schon von außen sich kenn- 
zeichnende Abnormitäten derselben, insbesondere ist bei den infektiösen Krankheiten zu berücksichtigen das 
Verhalten der großen Blutgefäße, die unter Umständen ihrem ganzen Verlaufe nach freipräparirt und 
eröffnet werden müssen, der großen Lymphgefäße mit den sich anschließenden Lymphdrüsen, die stets durch 
Einschneiden genau untersucht werden müssen, und der großen Gelenke. 
Hieraus ergiebt sich, daß die zur Untersuchung der Weichtheile der Extremitäten zu führenden 
Hauptschnitte möglichst in einer dem Verlaufe der Blut- und Lymphgefäßstämme entsprechenden Richtung 
geführt werden müssen, und daß die Untersuchung der Gelenke, deren zweckmäßigste Oeffnung meist durch 
Querschnitte zu vollziehen ist, gewöhnlich zuletzt erfolgen muß. 
Schließlich sind in Fällen, wo Veränderungen an den inneren Abschnitten der Knochen erwartet 
werden können, nach genauer Besichtigung der äußeren Knochenweichtheile (Periost, Bandapparate) die 
Knochen herauszuschneiden und nach Durchsägung weiter zu untersuchen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.