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Wirbelsänle.
§. 26.
Die Oeffnung der Wirbelsäule erfolgt an der Rückenseite. Nachdem die Haut vom Rumpfe
vollständig abgezogen, die Gliedmaßen und die Rippen entfernt und die Muskeln von den Dornfortsätzen
und den Bogenstücken abpräparirt worden sind, wobei gleichzeitig die Beschaffenheit der genannten Theile
zu bestimmen ist, werden die Bogen sämmtlicher Wirbel abgemeißelt. Bei dieser Arbeit ist besonders
darauf zu achten, daß die Rückenmarkshäute nicht verletzt werden. Hierauf untersucht man die äußere
lache der harten Rückenmarkshaut und, nachdem sie durch einen Längsschnitt eröffnet worden ist, er-
mittelt man den etwa vorhandenen abnormen Inhalt. Dann prüft man das Verhalten des oberen
Abschnitts der weichen Rückenmarkshaut. Nächstdem werden die Nervenwurzeln an beiden Seiten durch-
schnitten, das Rückenmark am hinteren Ende herausgehoben und die unteren Verbindungen nach und nach
getrennt. Beim Herausnehmen des Rückenmarks ist jede Quetschung und Knickung desselben zu vermeiden.
Hierauf wird die Beschaffenheit der weichen Rückenmarkshaut an der unteren Seite ermittelt. Der Zustand
des Rückenmarks wird dann dadurch= geprüft, daß man mit einem dünnen und scharfen Messer eine
hrößere Zahl von Querschnitten durch dasselbe legt. Schließlich trennt man die harte Rückenmarkshaut
don den Wirbelkörpern ab und prüft das Verhalten der Wirbel und ihrer Verbindungen.
(Besondere Bestimmungen in Beziehung auf einzelne Seuchen).
§. 27.
In denjenigen Fällen, in denen es sich allein darum handelt, durch die Obduktion eines Thieres
das Vorhandensein einer Seuche festzustellen, kann ein verkürztes Verfahren in der Weise angewendet
werden, daß zunächst gewisse Theile oder Gegenden des Körpers untersucht werden.
Ist bei dieser Untersuchung ein positives Ergebniß nicht erlangt worden und der Krankheits-
zustand des Thieres in Beziehung auf die Entschädigungsfrage festzustellen, so ist die Obduktion vollständig
auszuführen.
Bei dem verkürzten Verfahren sind, je nachdem die eine oder andere Seuche vermuthet wird,
folgende Körpertheile zu untersuchen.
1. Bei Milzbrand.
S. 28.
Zunächst find Haut und Unterhaut an allen denjenigen Stellen, wo krankhafte Zustände bei
der äußeren Besichtigung des Kadavers wahrgenommen oder vermuthet werden, zu untersuchen.
Sodann werden Brust= und Bauchhöhle eröffnet, um den etwaigen abnormen Inhalt derselben,
sowie das Verhalten der Lungen und des Herzens, des Brust= und Bauchfelles, des Gekröses, die Größe
und Beschaffenheit der Milz und der in der Bauchhöhle belegenen Lymphdrüsen, ferner den Zustand der
Mogen= und Darmschleimhaut, der Leber und der Nieren zu ermitteln. Die Untersuchung hat sich dann
auf die Lymphdrüsen der verschiedenen Körpertheile, den Schlundkopf, die Speiseröhre, den Kehlkopf und
die Luftröhre auszudehnen.