Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1881. (58)

438 
W 34. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Montag den 5. September 1881. 
Inhalt: 
Verfügung des Justizministeriums, betreffend die Einlieferung der zu Gefängnißstrafen verurtheilten Männer in die 
Landesgefängnisse. Vom 11. August 1881. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die 
Verleihung der juristischen Persönlichkeit an die Fulda-Majer'sche Familienstiftung in Tübingen zu Unterstützungen 
und Bildungskostenbeiträgen an die Angehörigen der genußberechtigten Familien und zu allgemeinen Wohl- 
thätigkeitszwecken. Vom 17. August 1881. — Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegs- 
wesens, betreffend die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für Militärpflichtige. Vom 25. August 1881. 
  
Versügung des Jstizministeriums, betreffend die Einlieferung der zu Gefängnißstrasen verurtheilten 
Männer in die Landesgesängnisse. Vom 11. August 1881. 
Unter Bezugnahme auf den §. 2 Abs. 2 der Verfügung vom 28. Dezember 1871, 
betreffend die Vollziehung der Freiheitsstrafen (Reg. Blatt S. 422), wird in Ergänzung 
der Verfügung vom 13. Januar 1873, betreffend die Einlieferung der zu Gefängniß- 
strafen verurtheilten Männer in die Landesgefängnisse (Reg. Blatt S. 1 ff.), hiemit an- 
geordnet, daß bis auf Weiteres auch die wegen betrüglichen Bankerutts (Konkursordnung 
§. 209) unter Annahme mildernder Umstände zu Gefängnißstrafen verurtheilten Männer 
ohne Unterschied, ob ihnen die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt sind oder nicht, in das 
Landesgefängniß zu Hall einzuliefern seien. 
Stuttgart, den 11. August 1881. 
Faber.
	        
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