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490.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 11. November 1881.
Inhalt.
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend Zusatzbestimmungen zu dem Uebereinkommen zwischen dem
Deutschen Reich und Dänemark wegen wechselseitiger Unterstützung Hülfsbedürftiger rc. vom 11. Dezember 1873.
Vom 12. Oktober 1881. — Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend ein
Nachtrags-Verzeichniß solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissen-
schaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind; — deßgleichen Namhaftmachung
provisorisch berechtigter Anstalten; — Erlöschen der Berechtigung einiger Anstalten. Vom 21. Oktober 1881. —
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und der Finanzen, betreffend den Freundschafts-, Handels= und
Schifffahrts-Vertrag mit den vereinigten Staaten von Mexiko. Vom 25. Oktober 1881.
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gekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend Zusahzbestimmungen zu dem Uebereinkommen
zwischen dem Deutschen Reich und Dänemark wegen wechselseitiger Unterstützung Hülsobedürstiger r2c.
vom 11. Dezember 1873. Vom 12. Oktober 1881.
Nachdem unterm 25. August 1881 zwischen dem Deutschen Reich und dem König-
reich Dänemark eine Zusatzdeklaration zu dem Uebereinkommen wegen wechselseitiger Unter-
stützung Hülfsbedürftiger 2c. vom 11. Dezember 1873 (Reg. Blatt von 1874 Seite 85)
vereinbart worden ist, wird diese in Nr. 40 des Centralblatts für das Deutsche Reich
verkündigte Zusatz-Deklaration hiemit zur Nachachtung bekannt gemacht.
Stuttgart, den 12. Oktober 1881.
K. Ministerium des Innern.
Für den Staatsminister:
Baetzner.