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4) Die Wahl ist genau dreißig Tage nach dem Erscheinen gegenwärtiger Verfügung
im Regierungblatt, also
am Donnerstag den 22. Dezember 1881
in allen Abstimmungsbezirken gleichzeitig vorzunehmen und wenn möglich an diesem
DTage, jedenfalls aber am 23. Dezember zu beendigen.
Die Bekanntmachung des Tages der Wahl, sowie die Zeit des Beginns und
Schlusses der Wahlhandlung hat in jeder Gemeinde spätestens am 19. Dezember
dieses Jahrs auf ortsübliche Art zu erfolgen, insbesondere ist darauf zu achten, daß
die Beurkundungen über diese Bekanntmachung in einer die ordnungsmäßige Vor-
nahme der letzteren unzweifelhaft bestätigenden Weise zu den Akten gebracht werden.
5) Die Abstimmungsdistrikte, Abstimmungsbezirke und Abstimmungsorte sind:
in der Stadt Ludwigsburg:
Zwei Abstimmungsdistrikte.
im Oberamtsbezirk Blaubeuren:
Abstimmungsbezirke: Abstimmungsorte:
I. Blaubeuren, Weiler, Seissen mit Winnenden, Gerhausen, Bei- Blaubeuren.
ningen, Sonderbuch, Asch, Suppingen
II. Berghülen mit Treffensbuch, Bühlenhausen, Machtolsheim Berghülen.
III. Nellingen mit Aichen, Merklingen mit Widderstall, Scharenstetten, Nellingen.
Radelsteiten
IV. Tomerdingen, Themmenhausen, Bermaringen, Bollingen mit Böt- Tomerdingen.
tingen, Dornstadt
V. Herrlingen mit Weidach, Arnegg, Klingenstein, Wippingen Herrlingen.
VI. Eggingen, Ermingen mit Schaffelklingen, Markbronn, Dietingen Eggingen.
VII. Ringingen, Pappelau mit Erstetten Ringingen.
VIII. Schelklingen mit Urspring, Hausen, Schmiechen Schelklingen.
im Oberamtsbezirk Göppingen:
Abstimmungsbezirke: Abstimmungsorte:
l. Göppingen, Faurndau, Jebenhausen Göppingen.
II. Boll, Betzgenried, Dürnau, Eschenbach, Gammelshausen, Heiningen Boll.
III. Ebersbach, Bünzwangen, Holzhausen, Uhingen, Reichenbach Ebersbach.
IV. Groß-Eislingen, Holzheim, Klein-Eislingen, Salach, Schlath Groß-Eislingen.
V. Hattenhofen, Albershausen, Schlierbach, Sparwiesen Hattenhofen.