Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1881. (58)

S. 2. 
Es wird hiermit bescheinigt, dass Inhaber 
dieser Karte 
eine (Art der Fabrik oder Handlung) in 
lalss « 
lauter derFitma.........»...................................... 
lin 
Fabrik oder Handlung) daselbst besitzt. 
im Dienste der Firma 
steht, welche eine (Bezeichnung der 
Ferner wird, da Inhaber für Rechnung 
dieser Firma und außerdem nachfolgender Firmen 
(Art der Fabrik oder 
Handlung) in 
Waarenbestellungen aufzusuchen und Waaren- 
ankäufe zu machen beabsichtigt, bescheinigt, 
dass für den Gewerbebetrieb vorgedachter 
Firme; im hiesigen Lande die gesetzlich be- 
stchenden Abgaben zu entrichten sind. 
Anmerkung: Von den Doppelzeilen wird in das 
Formular die obere oder untere Zeile eingetragen, je 
nachdem es den Verhältnissen des einzelnen Falls ent- 
spricht. 
S. 3. 
Bezeichnung der Person des Inhabers: 
Alter: Gestaltt.. . Haare: 
Besondere Konnzeichen: 
Unterschrifttt 
Zur Beachtung. 
Inhaber dieser Karte ist ausschliesslich im Um- 
herziehen und ausschliesslich für Rechnung der vor- 
gedachten Firm berechtigt, Waarenbestellungen 
aufzusuchen und Waareneinkäufe zu machen. Er 
darf nur Waarenmuster, aber keine Waaren mit sich 
führen. Ausserdem hat er die in jedem Staate gul- 
tigen Vorschriften zu beachten; insbesondere um- 
stehende.
	        
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