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anwälten durch Unser Justizministerium zugetheilt. Die Zutheilung zu den Gerichten
gilt für die Zeitdauer derselben zugleich als Bestellung zum Gerichtsschreibereibeamten
der betreffenden Gerichtsstelle.
8. 2.
Die Beschäftigung der Referendäre bei den Gerichten einschließlich der Beschäftigung
bei der Staatsanwaltschaft hat mindestens ein Jahr und acht Monate, die Beschäftigung
bei einem Rechtsanwalt mindestens vier Monate zu dauern.
Für die Zeit von höchstens einem Jahre kann einzelnen Referendären von Unserem
Justizministerium die Beschäftigung im Kanzleidienste desselben oder die Beschäftigung
bei Bezirksstellen oder höheren Verwaltungsbehörden anderer Departements, sofern hiezu
Gelegenheit gegeben ist, gestattet werden.
S. 3.
Der Vorbereitungsdienst wird bei dem Amtsgerichte begonnen. Die Beschäftigung
bei demselben dauert mindestens zehn Monate. Während dieser Zeit werden die Referen-
däre behufs ihrer Einführung in die Geschäfte der freiwilligen Gerichtsbarkeit von dem
dienstaufsichtführenden Amtsrichter auf die Dauer von zwei bis drei Monaten dem
Gerichtsnotariate überwiesen. «
Die Beschästigung bei dem Landgerichte und bei der Staatsanwaltschaft des Land-
gerichts dauert mindestens je fünf Monate.
Die Zutheilung einzelner Referendäre zu dem Oberlandesgericht erfolgt, soweit bei
demselben Gelegenheit zu deren Beschäftigung gegeben ist.
Der Vorbereitungsdienst bei dem Rechtsanwalt soll in der Regel erst im dritten
Jahre geleistet werden. Während desselben ist der Referendär der Oberaufsicht des
Präsidenten desjenigen Landgerichts unterstellt, in dessen Bezirk der Rechtsanwalt seinen
Sitz hat.
S. 4.
Die Zeit, während welcher ein Referendär durch Einziehung zu militärischen Dienst-
leistungen oder durch Krankheit dem Vorbereitungsdienste entzogen war, wird, wenn die
Verhinderung während eines einjährigen Zeitraums im Ganzen zehn Wochen nicht über-
steigt, auf die dreijährige Gesammtdauer des Vorbereitungsdienstes sowie auf die Mindest-
dauer der einzelnen Zweige desselben (8§. 2 und 3) angerechnet.
War der Referendär über zehn Wochen während eines Jahrs dem Vorbereitungs-