Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1881. (58)

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Bildungsanstalt für Kleinkinderpflegerinnen in Großheppach. Jurislische Per- 
sönlichkeit. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 4. Oktober 1881. 446. 
Bodenseedampfschifffahrt s. Verkehrsanstalten. 
Branntwein. Steuerfreiheit desselben zu gewerblichen Zwecken. Gesetz vom 24. März 1881. 173. 
Verfügung des Finanzministeriums vom 26. März 1881 zu Vollziehung dieses Gesetzes. 271. 
C. 
Calw, Stadtgemeinde. Ermächtigung derselben zu Erhebung örtlicher Verbrauchsabgaben von Bier und 
Fleisch. K. Verordnung vom 27. September 1881. 445. 
Cannstatt, Stadtgemeinde. Ermächtigung derselben zu Fortsetzung der Erhebung örtlicher Verbrauchs- 
abgaben. K. Verordnung vom 26. März 1881. 269. 
Civilrechtspflege s. Gutachten. 
Crail sheim, Stadigemeinde. Ermächtigung derselben zu Fortsetzung der Erhebung örtlicher Verbrauchs- 
abgaben. K. Verordnung vom 26. März 1881. 269. 
D. 
Dänemark. Zusatzbestimmungen zu dem Uebereinkommen zwischen dem deutschen Reich und Dänemark 
wegen wechselseitiger Unterstützung Hülfsbedürftiger 2c. vom 11. Dezember 1873. Bekannt- 
machung des Ministeriums des Innern vom 12. Oktober 1881. 458. 
Denkmale s. Kunst= und Alterthums-Denkmale. 
Desinfectionsverfahren bei ansteckenden Krankheiten der Hausthiere. Anwei- 
sung für dasselbe. 236. 
s. Viehseuchen. 
Dienstanstellung s. Sportelwesen und Sporteltarif. 
Diseiplinarstrafe der Haft s. Landespolizeistrafgesetz 
E. 
Ehefrauen s. Konkurswesen. 
Eichwesen. Die im Verkehr zulässigen Fehlergrenzen bei Alkoholometern und zugehörigen Thermometern, 
sowie bei Waagen. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 23. März 1881. 186. 
s. Mehrstellige Zahlen. 
Einbringer, örtliche, s. Belohnung. 
Einjährig-freiwilliger Militärdienst. Verzeichniß der höheren Lehranstalten, welche zur 
Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjäbrig-freiwilligen 
Militärdienst berechtigt sind; — deßgleichen der provisorisch berechtigten Anstalten; — Bekannt- 
machung, betreffend die von den höheren Lehranstalten in Boyern, Württemberg und Baden 
auszustellenden Zeugnisse der wissenschaftlichen Befähigung für den einjährigfreiwilligen Mili- 
turdient. 3 ekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 29. März 
1881. ·
	        
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