Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1881. (58)

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Instrultion zur Ausführung der 88. 19 bis 29 des Reichsgesetzes über die Abwehr und Un— 
terdrückung von Viehseuchen vom 23. Juni 1880. Bekanntmachung des Ministeriums des 
Innern vom 23. März 1881. 206. 
Anl. A. Anweisung für das Desinfektionsverfahren bei ansteckenden Krankheiten der Haus- 
thiere. 236. 
Anl. B. Anweisung für das Obduktionsverfahren bei ansteckenden Krankheiten der Haus- 
thiere. 248. 
Vollzug des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880 über die Abwehr und Unterdrückung von Vieh- 
seuchen. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 2. Juni 1881. 372. 
Die Belohnungen der örtlichen Einbringer und der Oberamtspfleger für die in den Art. 4 
und 5 des Ausführungsgesetzes vom 20. März 1881 zum Reichsgesetz über die Abwehr und 
Unterdrückung von Viehseuchen vorgeschriebenen Verrichtungen. Verfügung des Ministeriums 
des Innern vom 23. Sept. 1881. 439. 
Volklsschullehrer. Deren Urlaub und die Stellvertreiung im Falle desselben. K. Verordnung vom 
14. April 1881. 337. 
Vollstreckung der Strafen s. Strafvollstreckung. 
Vorrechtsregister. Register über die zur Wahrung der Vorrechte im Konkurse angemeldeten Forde- 
rungen. K. Verordnung vom 16. April 1881. 299. 
Führung der Vorrechtsregister. Verfügung des Justizministeriums vom 17. April 1881. 302. 
W. 
Waagen s. Eichwesen. 
Wehrordnung s. Militärwesen. 
Weingarten, Stadtgemeinde. Ermächtigung derselben zu Fortsetzung der Erhebung örtlicher Ver- 
brauchsabgaben. K. Verordnung vom 26. März 1881. 269. 
Wirthschaftsabgabengesetz s. Tccisegesetz. 
Wirthschaftsgenossenschaften s. Erwerbs= und Wirthschaftsgenossenschaften. 
Württ. Kriegerbund. Juristische Persönlichkeit. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern 
vom 1. August 1881. 405. 
Z. 
Zahlen. Verfügung sämmtlicher Ministerien, betreffend die Schreibweise mehrstelliger Zahlen vom 9. No- 
vember 1881. 461. 
Zeugnisse, ärztliche s. Militärwesen. 
Zollwesen s. Grenzsteuerämter. 
Zuchthausstrafe. Vollziehung der zeitigen Zuchthausstrafe. Verfügung des Justizministeriums vom 
29. Juli 1881. 401. 
Zustellungswesen. Unzulässigkeit des Verfahrens der postamtlichen Zustellung bei Schreiben mit 
Zustellungsurkunde an Gefangene. Verfügung des Ministeriums der auswärtigen Angelegen- 
heiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, vom 9. Juni 1881. 371. 
Gedruct bei G. Hasselbrint Chr. Scheufele.)
	        
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