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machung der Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen vom 1. Oktober 1881. 441.
s. Gutachten.
Strafvollstreckung. Vollziehung der zeitigen Zuchthausstrofe. Verfügung des Justizministeriums
vom 29. Juli 1881. 401.
Einlieferung der zu Gefängnißstrafen verurtheilten Männer in die Landesgefängnisse. Verfügung
vom 11. Aug. 1881. 433.
s. Gefangene.
Stuttgart, Stadtgemeinde. Ermächtigung derselben zu Fortsetzung der Erhebung örtlicher Verbrauchsabgoben.
K. Verordnung vom 26. März 1881. 269.
T.
Telegraphenwesen. Telegraphenordnung für Württemberg. Verfügung des Ministeriums der
auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten vom 23. Juni 1881. 875.
Inhaltsverzeichniß hiezu 394.
s. Verkehrsanstalten.
Thermometer s. Alkoholometer.
Thierheilkunde s. Medizinalwesen und Viehseuchen.
Truppenverpflegung f. Militärwesen.
Tübingen, Stadtgemeinde. Ermächtigung derselben zu Fortsetzung der Erhebung örtlicher Verbrauchsabgaben.
K. Verordnung vom 26. März 1881. 269.
s. Forstlicher Unterricht und forstliche Versuchsstation.
U.
Uebergangsscheine. Ausstellung solcher durch das Grenzsteueramt Schwenningen, Kameralamts
Rottweil. Verfügung des Finanzministeriums vom 19. September 1881. 440.
Ulm, Stadtgemeinde. Ermächtigung derselben zu Fortsetzung der Erhebung örtlicher Verbrauchsabgaben.
K. Verordnung vom 26. März 1881. 269.
Umlage der Grund-, Gefäll-, Gebäude= und Gewerbesteuer für das Etatsjahr
uit— Verfügung des Steuerkollegiums vom 1. April 1881. 292.
Unterbedienstete, im Dienst der Kirchen und der öffentlichen Körperschaften angestellte, auf welche
die Diciplinarstrafe der Haft Anwendung findet. K. Verordnung vom 14. April 1881. 339.
Unterpfandsakten. Deren Benützung durch die Verwaltungsbehörden bei Führung der Untersuchungen
in Finanzstrafsachen. Verfügung des Justizministeriums vom 29. Juli 1881. 402.
Unterricht s. Forstlicher Unterricht.
Unterstützungs- und Sterbekasse der freiwilligen Feuerwehr der Sadt Stuttgart.
Juristische Persönlichleit. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 3. Juni
1881. 370.
Urlaub der Volksschullehrer und Stellvertretung im Falle desselben. K. Verordnung vom
14. April 1881. 337.