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kehrungen zu Gewinnung originärer Lymphe von natürlich pockenkranken Kühen
einschließlich der Prüfung und Anweisung der hiedurch für die Staatskasse entstehen-
den Kosten;
12) das Erkenntniß über den Eintritt und die Beendigung der unmittelbaren Staats-
fürsorge bei Epidemien und Viehseuchen, die Leitung und Ueberwachung des Heil-
verfahrens, sowie die Prüsung und Anweisung der der Staatskasse zufallenden Ko-
sten des letzteren, vorbehältlich der für einzelne Krankheiten und Seuchen bestehenden
besonderen Vorschriften.
Die Oberämter haben ihre Anträge auf Uebernahme und Einstellung der Staats-
fürforge unbeschadet der sofortigen Anordnung und Vollziehung etwaiger dringlicher
Maßregeln dem Medizinalkollegium unmittelbar vorzulegen. Beziüglich der gleich-
zeitigen Erstattung einer Anzeige an die Kreisregierung verbleibt es bei der Vorschrift
der Ministerialverfügung vom 30. Oktober 1848, betreffend die Vereinfachung der
Geschäfte der Gemeinde= und Bezirksbehörden (Reg. Blatt S. 493), Ziffer IV. 6.;
13) die allgemeine Dienstaufssicht über die bei den Staatskrankenanstalten, der Landes-
hebammenschule und der Centralimpfanstalt angestellten oder verwendeten Beamten
und Diener mit der aus dieser Dienstaufsicht sich ergebenden Befugniß zur Ver-
hängung von Ordnungsstrafen (zu vgl. K. Verordnung vom 13. Februar 1877,
betreffend die Zuständigkeit der Behörden zur Verhängung von Ordnungsstrafen
§. 4 Ziff. 3, §. 7 Ziff. 4, §. 13 Abs. 1);
14) die technische Ueberwachung der Amtsführung der Oberamtsärzte und Oberamts-
thierärzte vorbehältlich der den Kreisregierungen zukommenden allgemeinen Dienst-
aufsicht über dieselben, sowie die Vornahme regelmäßig wiederkehrender Visitationen
der Physikate und des Zustands der öffentlichen Gesundheitspflege in den einzelnen
Physikatsbezirken, nach Maßgabe der in dieser Beziehung vom Ministerium zu er-
theilenden besonderen Vorschriften;
15) die technische Oberaufsicht über die vorschriftsmäßige Besorgung des Impfgeschäfts;
16) die Oberaufsicht über die eine Staatsunterstützung genießenden Privatkrankenanstalten
hinsichtlich der bestimmungsgemäßen Verwendung des Staatebeitrags;
17) die allgemeine Ueberwachung des Betriebs der Privat-Irren-Anstalten;
18) die technische Oberaufsicht über die Apotheker und Apotheken, sowie über den Ver-
kehr mit Arzneimitteln, Giften und ärztlichen Geheimmitteln und die Leitung perio-