Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1882. (59)

18 
N2. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 7. Februar 1882. 
Inhalt. 
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betressend die Ermächtigung zur Ausstellung ärzt- 
licher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in den Vereinigten Staaten von Amerika. Vom 4. Jannar 1882.— 
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, belressend die Berichtigung der Landwehr- 
Bezirks-Eintheilung für das Deutsche Reich. Vom 17. Jannar 1882. — Bekanntmachung der Ministerien des 
Innern und der Finanzen, betressend den Handelsvertrag mit der Schweiz. Vom 21. Januar 1882. — 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betressend Zusatzprotokoll zu dem Niederlassungsvertrag zwischen 
dem Deutschen Neich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Vom 24. Jannar 1882. 
  
Gekanntmachung der Ministerien des Innern und des friegswesens, betreffend die Ermächtigung zur 
Ansstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpstichtige Deutsche in den Vereinigten Staaten von 
Amerika. Vom 4. Januar 1882. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in Nro. 52 des Centralblatts für das 
Deutsche Reich vom Jahr 1881 erlassene Bekanntmachung vom 28. Dezember 1881, 
betreffend die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige 
Deutsche in den Vereinigten Staaten von Amerika, zur allgemeinen Keuntniß gebracht. 
Stuttgart, den 4. Januar 1882. 
Der Staatsminister des Innern: Der Kriegsminister: 
Hölder. Wundt. 
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 5. August d. J. (Centralblatt Seite 3557) 
wird hiedurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dem I)#r. Barnim Ludwig Scharlau 
zu New-York — an Stelle des auf sein Ansuchen von den bezüglichen Funktionen ent- 
  
*) Regierungsblatt Seite 434.
	        
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