Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1882. (59)

Hekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkei 
an den Calwer Verlagsverein. Vom 6. April 1882. 
Durch die im Vollmachtsnamen Seiner Majestät des Königs ergangene 
Entschließung des K. Staatsministeriums vom 29. März d. J. ist dem Calwer Ver- 
lagsverein mit dem Sitz in Calw auf Grund der vorgelegten Statuten die juristische 
Persönlichkeit verliehen worden. 
Stuttgart, den 6. April 1882. 
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Hölder. 
  
tekanntmachung des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens, betreffend eine aus dem Nachla 
der verstorbenen Fräulein Bertha Jäger von Tübingen errichtete kirchliche Armenstiftung. 
Vom 8. April 1882. 
Durch die im Vollmachtsnamen Seiner Majestät des Königs ergangen 
Entschließung des K. Staatsministeriums vom 5. d. M. ist der aus dem Nachlaß der 
in Gomaringen verstorbenen Bertha Jäger von Tübingen errichteten, der Verwaltung 
des evangelischen Pfarrgemeinderaths in Tübingen unterstellten kirchlichen Armenstiftun 
für Angehörige der evangelischen Landeskirche die juristische Persönlichkeit verliehen wor- 
den, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart, den 8. April 1882. 
Geßler. 
Verichtigung eines Druchfehlers. 
In der in Nro. 9 des Reg. Blatts veröffentlichten Verfügung des Steuerkollegiums vom 30. März 1882 
betreffend die Umlage der Grund-, Gefäll-, Gebäude- und Gewerbesteuer für das Etatsjahr u 5 , 
auf Seite 107 die 14te Zeile zu lauten: 
aund die Staatssteuer je auf 1000 Kapitalwerth zu 1 46 10 179/1000 Pf."“ 
(nicht 3 7/000 Pf). 
  
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).
	        
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