Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1882. (59)

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Anlage C. 
Civilversorgungsschein. 
Den (Vor= und Zuname, Charge in der Gendarmerie bezw. im Landjägerkorps oder in der Schutz- 
mannschaft) ist gegenwärtiger Civilversorgungsschein nach 
einer aktiven Militärdienstzeit von 
einer weiteren Dienstzeit in der Gendar- 
merie (bezw. im Landjägerkorps oder in 
der Schutzmannschaft) von• 
mithin nach einer Gesammtdienstzeit von 
ertheilt worden. 
..... Jahren.·...Monaten, 
Er ist auf Grund dieses Scheines zur Versorgung im Civildienste bei den 
Staatsbehörden des (Name des Bundesstaats) 
nach Maßgabe der darllber bestehenden Bestimmungen berechtigt. 
Der Inhaber bezieht eine Pension von .. ... — Pf. monatlich. 
N. N., den . . . ... 18 
(Stempel.) 
(Behörde, welche Über den Anspruch auf den 
Altere: Jahre Civilversorgungsschein entschieden hat.) 
(M. bes ioilversorgungsscheins.) 
(M. der Invalidenlifte.) (Unterschrift des betreffenden Militärvorgesetzten.)
	        
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