Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1882. (59)

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Die Gllügleitzerllarung der Stimmzente Nro..m ..... 
asolgle übrigenss nur mit Siümmengleicheit. 
Die sämmtlichen vorbezeichneten Stimmzettel, in Betreff deren es einer Beschlußfassung der Distriktswahl- 
kommission bedurft hatte, wurden mit fortlaufenden, den vorstehend angegebenen entsprechenden Nummern 
versehen und dem Protokolle beigefügt. 
Die Zahl der Stimmen beirug 
für ungiltig erklärte Stimmzettel waren vorhanden. 
Die Zahl der giltigen Stimmen beträgt also 
Es haben erhalten: 
  
#*: (Gutsbesitzer Karl Weiß in Helldorf 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16 
57#P77. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 20. 27. 28. 29. 30. 31. 
53 zusammen 31 Stimmen.) 
1) ......... 
zusammen . .. Stimmen 
2) .... ·... 
ziifaminen...Stiininen 
zufaminen...Sti-nnien 
zusammen-·.Stiininen 
5) .... ·... 
ziifainnien.·.Stininieii 
6) 
zusammen ... Stimmen 
im Ganzen wie oben ... Stimmen. 
Nachdem dieses Resultat ermittelt und von dem Wahlvorsteher verkündet worden war, „ vriegell der- 
selbe alle abgegebenen Stimmzeitel, welche nicht dem Protokolle beigefügt sind, und nahm dieselben in 
Verwahrung. 
Zu keiner Zeit der Wahlhandlung waren weniger als drei Mitglieder der Distriktswahlkommission 
gegenwärtig, oder der Wahlvorsteher und der Protokollführer gleichzeitig abwesend. 
Gegenwärtige Verhandlung ist vorgelesen, von dem Wahlvorsteher, den Beisitzern und dem Protokoll- 
führer überall genehmigt und wie folgt vollzogen: 
Der Wahlvorsteher: Die Beisitzer: Der Protokollführer:
	        
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