Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1882. (59)

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und freien Plätze mit rothen Linien, Vorgärtchen und Straßenseiten, welche nicht mit 
Häusern besetzt werden sollen, sowie öffentliche Plätze grün einzuzeichnen, auch die Namen 
oder die sonstige Bezeichnung, sowie die Höhenlage der Straßen in der Axe einzuschreiben. 
Die Höhenlage kann entweder nach einem im Nivellement angenommenen festen 
Punkt oder nach der Meeresfläche bestimmt werden; dieselbe ist an den Kreuzungspunkten 
der Straßen, sowie an denjenigen Stellen anzugeben, an welchen das Visier sich ändert. 
Außer der Höhenlage sind die Visiere d. h. die Steigungs- und Gefällverhältnisse 
der einzelnen Straßen oder Straßenabtheilungen in Prozenten ausgedrückt in die Pläne 
einzuschreiben. Die Richtung des Gefälls ist mit einem Pfeil zu bezeichnen. 
3) Bei unregelmäßigem Terrain und bei Plänen von größerer Ausdehnung sind 
mit denselben entweder Nivellementsnetze oder Längenprofile der projektirten Straßen und 
Plätze, ferner wo besondere Terrainschwierigkeiten für deren Anlage obwalten, Querprofile 
derselben vorzulegen. 
Die Längenprofile sind nach der Richtung der Straßenaxe, die Querprofile in winkel- 
rechter Richtung auf letztere aufzunehmen; aus ersteren muß das Nivean der bestehenden 
Straßen, wenn solche nach dem Plan geändert oder verlängert werden sollen, und die 
Höhenlage des Terrains in der Verlängerung der projektirten Straßen mit Rücksicht auf 
eine später mögliche Fortsetzung derselben entnommen werden können. 
Wenn Straßen in der Nähe von Flüssen angelegt werden sollen, so ist der bekannte 
höchste Hochwasserstand soweit möglich unter Angabe des Datums in die Profile einzu- 
tragen. 
Der Maßstab der Profile muß für die Längen mindestens 1/1250, für die Höhen 
mindestens 1/125 der natürlichen Größe betragen. 
Werden die Profile mit Farben behandelt, so sind die Auffüllungen mit rother, die 
Abhebungen mit gelber und das Stehenbleibende mit schwarzer oder brauner Farbe an- 
zulegen. Andernfalls sind die neuen Anlagen mit rother Farbe und das Bestehende mit 
Tusch auszuziehen. 
Die Zahlenangaben zu den einzelnen Theilen der Profile sind mit den entsprechen- 
den Farben einzutragen. 
4) Den Plänen ist eine tabellarisch geordnete Uebersicht der freien Plätze und der 
Straßen, welche verändert, verlängert oder neu angelegt werden sollen, anzuschließen.
	        
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