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Jurisdiktionsverhältnisse zwischen Württemberg und Baden vom 18. Mai 1880 (Reg.
Blatt S. 135 f.), zur öffentlichen Kenntniß gebracht. "
Stuttgart, den 19. Januar 1899.
Breitling.
Bekanntmachung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten,
Abtheilung für die Verkehrsanstalten,
betreffend die Konzessionsertheilung zum Zan und Betrieb einer Nebeneisenbahn von Möchmüht
nach Dörzbach. Vom 16. Januar 1899.
Nachdem vermöge Allerhöchster Entschließung Seiner Majestät des Köni *
vom 30. Dezember 1898 und Seiner Königlichen Hoheit des Großherzog:
von Baden vom 6. Dezember 1898 dem aus "
der Mitteldeutschen Kreditbank zu Berlin und Frankfurt a. M.,
dem Wirklichen Geheimen Rath Baron Moriz von Cohn in Dessan und
der Firma Vering & Wächter in Berlin
bestehenden Unternehmer-Konsortium die Konzession zum Bau und Betrieb einer schmal
spurigen Nebeneisenbahn von Möckmühl nach Dörzbach ertheilt worden ist, wird die
Konzessionsurkunde nachstehend zur allgemeinen Kenntuiß gebracht.
Stuttgart, den 16. Januar 1899.
Mittnacht.
Ronzession
für
den Bau und Betrieb einer schmalspurigen Nebeneisenbahn von Möckmühl nach Dörzbach
In Gemähheit der Allerhöchsten Entschließung Seiner Majestät des König
von Württemberg vom 30. Dezember 1898 und Seiner Königlichen Hohe:
des Großherzogs von Baden vom 6. Dezember 1898 wird auf Grund der geses
lichen Bestimmungen beider Staaten dem aus •*ê-5“°
der Mitteldeutschen Kreditbank zu Berlin und Frankfurt a. M.,
dem Wirklichen Geheimen Rath Baron Moriz von Cohn in Dessau und
der Firma Vering & Wächter in Berlin