Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1882. (59)

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zu beachten, nur mit dem Unterschied, daß statt des eisernen Drahtgeflechtes mindestens 
6 cm dicke steinerne Schutzplatten über den Röhren anzubringen sind. 
Die Platten sind in einem Abstand von wenigstens 15 cm von den Röhren zu legen 
und haben sich auf die ganze Länge derselben zu erstrecken. 
§. 30. 
Gelasse zum Trocknen lackirter Waaren sind in folgender Weise herzustellen: 
1) Trockenräume, in welchen eine Temperatur von höchstens 50° C herrscht (sog. 
Heizzimmer), sind rücksichtlich ihrer Bauart ebenso zu behandeln, wie Trocken- 
räume für brennbare Stoffe (vgl. S. 28 1). 
2) Trockenräume, in welchen die Temperatur höher gesteigert wird (Trockenöfen), 
müssen absolut feuerfesten Boden, steinerne Wände und steinerne Decken erhalten. 
Alle Oeffnungen sind mit eisernen Thüren, eisernen Läden oder Schiebern 
schließbar herzustellen. g zi. 
Inwieweit bei Trockenräumen für nicht brennbare Stoffe zu Wahrung der 
feuerpolizeilichen Rücksichten Vorkehrungen zu treffen sind, ist im einzelnen Falle zu 
bestimmen. « 
Jedenfalls müssen daselbst hölzerne Trockengestelle, Trockenhurden, sowie sonstiges 
Holzwerk von den Rauchröhren ebenso weit abstehen, als in Trockenräumen für brennbare 
Stoffe (vergl. 8. 28 Ziff. 1 9). 
g. 32. 
Feuerungen für Waschkessel von einem größeren als dem nach §. 13 
letzter Absatz für Küchen auf hölzernen Gebälken zulässigen Umfang sowie Kessel- 
feuerungen zu gewerblichem Betrieb dürfen nur in Räumen angebracht 
werden, deren Boden auf dem natürlichen Erdreich oder einem Gewölbe oder einer sonstigen 
in allen Theilen feuerfesten Unterlage ruht. Die Wände in der Umgebung der Feuerungs- 
anlage sind als Feuerwände aufzuführen, welchen ein Stärke von wenigstens 25 cm zu 
geben ist, wenn eine starke Erhitzung derselben und Gefahr für den anstoßenden Raum 
zu besorgen steht. Dabei haben die Schlußpfosten der Feuermauer von dem Kesselge- 
mäuer wenigstens 60 cm, wenn die Feuerung des Kessels von einem vorschriftsmäßigen 
Vorkamin aus erfolgt, abzustehen. Ist aber die Schüröffnung im Arbeitsraum selbst
	        
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