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Gekanntmachung des Finanzministerinms, betreffend die Aufhebung von Hauptsteuerämtern.
Vom 2. Februar 1882.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 30. Ja-
nuar d. J. gnädigst genehmigt, daß
1) die seither mit den betreffenden Kameralämtern vereinigt gewesenen Hauptsteuer-
ämter Waldsee, Spaichingen, Hall, Rottweil und Sulz aufgehoben werden und
2) dem Hauptzollamt Heilbronn die Stellung eines Hauptsteueramts in Salzsteuer-
sachen gegenüber den Salzsteuerämtern Hall und Wilhelmsglück und dem Haupt-
zollamt Friedrichshafen dieselbe Stellung gegenüber den Salzsteuerämtern Wil-
helmshall und Sulz eingeräumt werde.
Vorstehende Organisationsänderung wird mit dem 1. April d. J. in Wirksamkeit
treten.
Stuttgart, den 2. Februar 1882. Renner.
Versügung des Finanzministerinmo, betreffend die Aenderung der Amtsdistrikte der Hauphollämter
und die Errichtung von Grenzstenerämtern. Vom 2. Februar 1882.
In Folge der Aufhebung der Hauptsteuerämter Waldsee, Spaichingen, Hall und
Rottweil wird Nachstehendes verfügt:
1) Unter Aufhebung der dießbezüglichen Bestimmung der Verfügung vom 30. März 1880
(Reg. Blatt S. 89) werden die Amtsdistrikte der bisherigen Hauptsteuerämter Wald-
see, Spaichingen und Rottweil demjenigen des Hauptzollamts Friedrichshafen,
der Amtsdistrikt des bisherigen Hauptsteueramts Hall demjenigen des Hauptzoll-
amts Heilbronn zugetheilt.
2) Zur Controlirung der Ein-, Aus= und Durchfuhr derjenigen Gegenstände, welche
im Verkehr mit anderen Bundesstaaten einer innern oder einer Uebergangssteuer
unterliegen, werden in Waldsee, Spaichingen, Hall und Rottweil Grenzsteuer-
ämter errichtet und die dortigen Kameralämter zu Ausfertigung von Uebergangs-
scheinen für Versendung von übergangskontrolepflichtigen Gegenständen ermächtigt.
Vorstehende Verfügung tritt mit dem 1. April 1882 in Kraft.
Stuttgart, den 2. Februar 1882. Renner.
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).