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D. Lehransialten, deren Berechtigung zur Ausstellung wissenschaftlicher Befäͤhigungszeugnisse
von der Erfüllung besonders sestgestellter Bedingungen abhängig ist.
IKönigreich Preußen. Rheinprovinz.
Provinz Schleswig-Holstein. 13. Die Gewerbeschule zu Saarbrücken.)
1. Die Kaiserliche Marineschule zu Kiel.“) l
Provinz Westfalen. II. Königreich Sachsen.
2. Die Gewerbeschule zu Bochum.) # Die höhere Gewerbeschule zu Chemnitz.)
Berlin, den 24. April 1883.
Der Reichstanzler.
In Vertretung: Eck.
1) Diese Anstalt darf denjenigen jungen Leuten Befähigungszeugnisse ausstellen, welche die Kadetien-Eintritkts-
prüfung bestanden haben. Bei letzterer dildet das Latein einen obligalorischen Prüfungsgegenstand.
2) Die unter Nr. 2 und 3 ausgeführten Anstalten dürsen Besähigungszeugnisse denjenigen ihrer Schüler aus-
siellen, welche nach Absoloirung der ersten throrelischen Klasse die Reise für die Fachlklasse erworben haben.
3) Diese Anstalt ist befugt, denienigen ihrer Schüler Befähigungszeugnisse zu ertheilen, welche in einer von
einem Regierungskommissar abgehaltenen Schlußprüsung dargethan haben, daß sie den ersten (1 ##iährigen) und
zweiten (Ijährigen) Kursus der Anstalt durchgemacht und sich das Lehrpensum genügend angeeignet haben.
Bekauntmachung.
Es wird hierunter ein Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten veröffentlicht, welchen
provisorisch gestattet worden ist, Zengnisse über die wissenschaftliche Befähigung für
den einjährig-freiwilligen Militärdienst auszustellen.
Diese Anstalten dürfen solche Zeugnisse nur denjenigen ihrer Schüler ertheilen, welche
eine auf Grund eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten Neglements in Gegenwart
eines Negierungskommissars abzuhaltende Entlassungsprüsung wohl bestanden haben.
Verzeichniß.
1. Königreich Preußen. 5. die Landwirkhschaftsschule zu Eldena,
. . 6. Flensburg,
a. Deffentliche Lehranstalten 7.. 4Heiligendeil,
b1. Die Landwirthschastsschule zu Vitburg. ts. Herford.
12. - Brieg, 9. - Hildesheim,
13. Oc Cleve, -- "D VLiegnizz,
4. "c Dahme, I11. * Lidinghausen,
p Die mit einem 1 brgeichneten Lehranstalten haben keinen obligalorischen Unterricht im Latein.