Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1883. (60)

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Sportelbetrag. 
Gegenstand der Sportel. 
  
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Keodizille s. Testamente. 
Konitiensspertel s. Inventare, Theilungen. 
Kuratelrechnungen s. Vormundschaftsrechnunge 
Nro. 7. Obfignatienen: 
Für die Vornahme derselben bei Exemten (Art. 11) 
(neben den etwaigen Reisekosten des amtlichen Personals). 
Wenn dieser Akt in verschiedenen Amtsgerichtsbezirken 
vorzunehmen ist, so ist in jedem Bezirk die Sporkel anzusetzen. 
Für eine Resignation, nach welcher wieder obsignirt wer- 
den muß, (neben den etwaigen Reisekosten) 
Plesrechnungen s. Vormundschaftsrechnung 
Nro. 8. Prüfungsspertel: 
Für die Prüfung der von den Betheiligten privatim gesertig- t 
ten Geschäfte besteht die Sporlel: 
1) bei Beibringensinventaren und den die Stelle derselben 
vertretenden Eheverträgen n. vier Zehntheilen. 
2) bei Theilungen, elterlichen Vermögeneubergaben u. dal. I 
(vglJedochAkLLOletzteerIfah)tst... ... sechs Zehntheilen. 
des Ansatzes für die öffentliche Vornahme. 1! l 
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Realtheilungen s. Tbeilungen. 6 
Rechnungen s. Vormundschaftsrechnung 
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selig-Instituts Otsignationen. 
Nro. 9. Testamente und Kodizille (letzte Willensverordunungen): 
1) Für die Errichtung gerichtlicher Testamente und 45 
a) vor Amtsgerichten . 5—50 
b) vor höheren Gerichten 10 100 
2) Für die Eröffnung letzter Wilensverordnungen. ... 2—503— 
Die Sportel für Eröffnung der Testamente und Kodi- s 
zille, mag letztere von dem Amtsgerichte, beziehungsweise · 
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