Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1883. (60)

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B. Lehranstalten, bei welchen der einfährige, erfolgreiche Besuch der ersten Klasse zur 
Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung ersorderlich #K. 
a. Progymnasten. 
Königreich Preußen. 
Provinz Hannover. 
Das Progymnasium zu Duderstadt (verbunden mit dem Real-Progymnasium daselbst). 
d. Nealschulen. 
I. Königreich Preußen. II. Elsaß-Lothringen. 
Nheinprovinz. ) Die Nealschule zu Nappoltsweiler. 
Die Gew le (Neal 4 Anmerk. Die Verleihung der Militär- 
Die erbeschule (Realschule) zu Aachen berechtigung an die Realschule zu Nappolts- 
i weiler hat nur bis zum Herbst 1884 
einschließlich Geltung. 
-0. Neal-Frogymnaften. 
I. Königreich Preußen. " Rheinprovinz. 
Provinz Hannober. # Das Neal-Progymnasium zu Langenberg. 
Das Real--Progymnasium zu Papenburg (bisher I. Herzogthem Braunschweig. 
unter C. a. an. I. 15. a. a. O.). l Das Real-Progymnasium zu Gandersheim. 
C. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Entlassungsprüfung zur Darlegung der 
wisseuschaftlichen Befähigung erforderlich is.. 
a. Geffentliche. 
. Höhere Hürgerschulen. 
Königrelch Preußen. . Nheinprovinz. 
Provinz Westfalen. 11. Die höhere Bürgerschule zu Cöln, 
f)Die Gewerbeschule (höhere Bürgerschule) zu 2. höhere Bürgerschule zu Essen (verbunden 
Bochum (bisher unter D. I. 2. a. a. O.). mit dem Real-Gymnasium daselbst). 
Berlin, den 17. Oktober 1883. Der Reichskanzler. 
In Bertretung: 
Eck. 
) Die mit einem bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Late 
) In dieser Schule ist der Unterricht im Latein auf die Klassen Sexrta bis einschließlich Tertia itenn.
	        
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