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Botanik und Thierheilkunde), theils ein landwirthschaftlicher, und wird sowohl durch
Lehrvorträge, als auch mittelst praktischer Uebungen ertheilt.
S. 45.
Den theoretischen und praktischen Unterricht in der Landwirthschaft empfangen
die Zöglinge durch den Gutswirthschaftsinspektor, welcher hierin durch einen Assi-
stenten, den Feldverwalter, unterstützt und in Verhinderungsfällen vertreten wird.
Den Unterricht in den Hilfsfächern, mit Ausnahme der Thierheilkunde, welche von
dem betreffenden Professor der Akademie gelehrt wird, gibt ein dem Stande der Volks-
schullehrer angehöriger, auf den Vorschlag der Direktion von dem Ministerium des Kirchen-
und Schulwesens ernannter Lehrer, der Oberlehrer, welcher zugleich die Aufsicht über
die Zöglinge zu führen und eventuell den Vorstand als solchen zu vertreten hat.
In den naturwissenschaftlichen Unterricht theilen sich in geeigneter Weise nach
näherer Bestimmung durch das Ministerium der Gutswirthschaftsinspektor, sein Assisteut
und der Oberlehrer.
Für den praktischen Untericht haben die Zöglinge nach Anweisung sämmtliche vor-
kommende Wirthschaftsgeschäfte auszuführen.
S. 46.
Die Lehrzeit dauert drei Jahre.
S. 17.
Da die wirthschaftlichen Arbeiten nur einen durchschnittlichen Gesammtstand von
etwa 24 Ackerbauschülern bedingen, so werden jedes Jahr 8 Zöglinge aufgenommen.
Außer den ordentlichen, zu einem dreijährigen Kurse verpflichteten Zöglingen werden
jedoch im Sommer über die wichtigsten Arbeitsperioden auch einige Hospitanten, welche
sich in einzelnen Wirthschaftszweigen zu üben wünschen, zugelassen.
S. 18.
Bedingungen der Aufnahme für die ordentlichen Zöglinge sind:
1) daß sie das 17. Lebensjahr zurückgelegt haben,
2) daß sie vollkommen gesund und körperlich erstarkt sind, um die verschiedenen
Feldarbeiten, zu denen sie berufen sind, mit Ausdauer verrichten zu können,
#4) daß sie im Lesen, Schreiben und Rechnen bewandert sind und die nöthige Fähig-
keit besitzen, einen einfachen und verständlichen Lehrvortrag über Landwirthschaft
und deren Grund= und Hilfsfächer aufzufassen,