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F. 103.
Die geprüften Maschinen werden in der Regel in Hohenheim oder in der Maschinen-
halle der K. Centralstelle für die Landwirthschaft in Stuttgart zur Besichtigung für das
landwirthschaftliche Publikum eine Zeit lang aufgestellt.
8. 104.
Die näheren Verhältnisse der Prüfungsanstalt sind in einem besonderen Statut
geregelt.
X. Das Forstrevier.
8. 105.
Zum Zwecke von Demonstrationen und Versuchen ist der Anstalt das Forstrevier
Hohenheim beigegeben, dessen Verwalter an der Akademie die Vorlesungen über Forst-
wirthschaft hält.
XI. Die exotische Baumschule.
8. 106.
Weiter dient dem Zweck von Demonstrationen die exotische Baumschule, welche als
Theil der Ausstattung der K. Civilliste unter der Verwaltung der K. Bau= und Garten-
direktion steht.
XII. Schlußbestimmungen.
8. 107.
Da die Anstalt in Hohenheim mit ihren im Bisherigen näher beschriebenen Bestand-
theilen, insbesondere mit der Gutswirthschaft, der landwirthschaftlich-chemischen Versuchs-
station, der Samenprüfungsanstalt und der Prüfungsanstalt für landwirthschaftliche
Maschinen und Geräthe, nicht blos Lehrzwecken, sondern zugleich auch allgemeinen
Landeskulturzwecken zu dienen hat, so wird die Direktion bei der ihr zukommenden
Leitung der Anstalt hierauf in jeder möglichen Weise geeignete Rücksicht nehmen, und
namentlich auch etwaigen Wünschen, welche dießfalls von den mit der Pflege der Landes-
kultur betrauten Staatsbehörden an sie gestellt, oder aus dem Kreise der praktischen Land-
wirthe an sie gebracht werden, in jeder thunlichen Weise entgegenkommen.
S. 108.
Ueber die Ergebnisse der Leitung der gesammten Anstalt, insbesondere über den
wissenschaftlichen, disciplinären und ökonomischen Zustand der unter derselben begriffenen
Lehranstalten, über den Stand der Gutswirthschaft und der einzelnen zu ihr gehörigen