Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1883. (60)

Beilatze: Zu §. 55 der Verfügung. 
  
Name 
des Art 
Versicherungs- 
Pflichtigen 
(Geschlechts und Beschäftigung. 
Vorname). 
der 
Name 
der 
Arbeitgeber. 
Tag des Eintritts 
in die 
Beschäftigung. 
Tag der Anmeldung Tag der Anweisung 
des wegen Einzugs 
der Beiträge zur 
Versicherungs- Gemeinde- 
pflichtigen. Krankenversicherung. 
  
  
  
  
  
  
Tag 
Ewaige der Abmeldung 
anderweitige des Versicherungs- 
Erfüllung der pflichtigen 
Versicherungspflicht. * rbeit- 
Tag 
des Austritts 
aus 
der Beschäftigung. 
Verfügungen 
wegen 
der Beiträge. 
Bemerkungen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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